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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_07/0050
Bild 1

- Das neuerbaute Rathaus mit der astronomischen Uhr

„1. an dem Vorbau des Rathausneubaues ein
astronomisches Zifferblatt in der in der Offerte
von Ph. Hörz, Turmuhrenfabrik in Ulm
a.D., vom 2. September 1912 vorgeschlagenen
Form, und zwar in Ausfuhrung aus Kupfer
, zu genehmigen.

2. die Lieferung der Turmuhr nebst Zubehör
zu dem offerierten Preis von 1732 M. und
das astronomische Zifferblatt zum Preis von
1660 M. der Firma Ph. Hörz, Turmuhrenfabrik
in Ulm a.D., auf Grund ihres Offerts vom
2. September 1912 zu übertragen."
Damit war die Entscheidung für diejenige
Uhrenanlage gefallen, die knapp 10 Monate später
in Betrieb gesetzt werden sollte.
Bei der Konstruktion des astronomischen Zifferblattes
konnte die Turmuhrenfabrik in Ulm auf
ein sehr altes Vorbild an ihrem eigenen Rathaus
zurückgreifen, nämlich auf die dortige astronomische
Uhr aus dem 16. Jahrhundert, welche
von Isaak Habrecht stammt, einem der beiden
Brüder, welche das Räderwerk der zweiten
astronomischen Uhr im Münster zu Straßburg

bauten. Das astronomische Zifferblatt des Ulmer
Rathauses ist heute noch so zu sehen, wie es
Habrecht 1580/81 hinterlassen hat. Das Zeigerwerk
mit dem beweglichen Tierkreis hat sogar
beide Weltkriege überstanden, das darunterliegende
Räderwerk mit der Rathausuhr wurde
allerdings bereits im Jahre 1904/05 im Zuge der
Renovation des Ulmer Rathauses von der Firma
Ph. Hörz durch ein neues Werk ersetzt. Eine
zweite Nachbildung der Ulmer Rathausuhr befindet
sich in Hagenau/Elsaß am dortigen Biblio-
theks- und Museumsgebäude.
Nach der bereits zitierten, mit Schreibmaschine
geschriebenen älteren „Beschreibung des astronomischen
Zifferblattes am Vorbau des Rathausneubaues
" wurde also die gesamte Uhrenanlage
am Samstag, dem 5. Juli 1913, in Bewegung
gesetzt. Dies geschah derart, daß „das astronomische
Zeigerwerk auf den 2. April 1912, den
Sonnenfinsternistag, eingestellt und entsprechend
der seitdem verflossenen Anzahl Tage
weitergetrieben (wurde) bis auf den Tag und die
Stunde der Inbetriebsetzung". Dabei ist zw ei er-

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