http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_08/0010
von 1100 fl bis zu seiner Aufteilung der zweitgrößte
Hof Schrambergs. Lediglich der oberste
Kirnbachhof, der Wälderhof (Hilser-Hettich),
war mit 1150 fl etwas größer, gab aber schon um
1700 ein Drittel an den damals entstandenen
Gagelis- oder Gogelishof von Jakob Rapp (heute
Lamprecht, Ganter und Rapp, Jungbauer) auf
dem Friedrichsberg ab.
In der Nord-Süd-Richtung (1,7 km) reichte der
Haasenhof vom Wald oberhalb der letzten großen
Kurve der Oberndorfer Straße im Glasbach
durch die beiden Täler hinauf bis über das heutige
Kühlloch, das früher Kühloch geschrieben
wurde - also wahrscheinlich mit „Kuh" und
nicht mit „kühl" zusammenhängt - bis zur ehemaligen
Markungsgrenze von Sulgen. Im Osten
grenzte der Hof in etwa entlang dem letzten
oberen Streckenabschnitt der Oberndorfer Straße
und querte dann das Göttelbachtal an der
Grenze des Wendelhansenhofs. Die Westgrenze
zog sich in gerader Linie vom Lienberg herab,
die heutige Kolpingssiedlung mit einschließend,
durch den oberen Teil der HAU über die Mitte
des Wiesenwegle zur Sulgener Grenze hinauf bis
zum Steighäusleweg, wobei der Hof Trost ausgeschlossen
war.
Der Hof bestand bis zum Anfang des 15. Jahrhunderts
aus drei kleineren Höfen, von denen später
immer zwei LehensMle zu entrichten waren.
Davon wird das Glasbachlehen erstmals schon
1304 in einer in Rottweil ausgestellten Urkunde
genannt, worin die beiden Brüder, die Herzöge
Symon und Conrad von Teck, eine Seitenlinie
der Herzöge von Zähringen, den Brüdern Hans
und Werner von Schilteck für die Gemahlin des
Johannes von Schilteck mit ihrer Mitgift von 40
Mark Schilling die Teckischen Güter im Sulzbach
, Lauterbach, Kirnbach, Göttelbach, Sulgen,
und Schramberg übertragen. In einem weiteren
Vertrag von 1333 bewilligte Herzog Hermann
von Teck, daß die genannten Güter nach dem
kinderlosen Tode von Fritz Herter von Schilteck
an seine Gemahlin Anna, die ihre Mitgift von 30
Mark Schilling hier angelegt hatte, und seine
Schwester Gertrud aufgeteilt werden. Im Urbar
wird dann der Schilteckbesitz im Göttelbach
genannt.
Im Rochus Merzschen Urbar wird der Hof so
beschrieben: „Von des Stremen zwey Lehen: Ein
Pfund sechszehen Schilling Heller, vier Zinßhüe-
ner. Ein Faßnacht Hennen, siben Schilling Heller
für zween Saum Hews und zween Fäll aus den
Gütern, man sterb oder gebs sonst von Händen.
Mehr von dem Glaßbach und des LangenHansen
Berg, der vor (= früher) Conrad Steudinger, der
Wagner, inngehabt hat, zehen Schilling Heller, ist
ein Schiltegcker Zinnß. Thut (= addiert) Gelt 1
Gulden X Batzen XI Heller; Hüener IV, Hennen I,
Fäll II."
„Gibt jetzt Ulrich Ruef im Göttelbach."
Daraus ist zu schließen, daß das Glasbachlehen,
das später auch mit einem Fall belegt wurde, bis
zum Verkauf der Herrschaft Schilteck an Ludwig
von Rechberg 1496 zu dieser Herrschaft gehörte
. Deshalb entsprach auch die Zahl der Fälle
entgegen dem Brauch in der Herrschaft Schramberg
nicht der Zahl der Lehen (3) und der
Hennen (1).
Der im Urbar genannte Langenhansenberg führt
hinauf bis zum heutigen Langenhansenjörgles-
hof auf dem Lienberg, dem östlichen der drei
Schramberger Lienberghöfe. Der „lange Hans" -
davon kommt der Hofname — muß also schon
lange vor 1547 gelebt haben.
Das „Langenhansen Lehelin" entdeckte ich auf
einer abgeschnittenen Urkunde, die Rochus
Merz als Einbanddecke für sein Rechnungsbuch
von 1557 benützte. Darin verkaufte Ulrich Ruef
dieses Lehen an Hans Doldt und Andreß uff der
Langwies als Vögte der Kinder des Michel Hert-
zog um dritthalb (= 2V2) Gulden jährlichen
Zins. Es wird dabei angegeben, daß dieses „Langhansen
-Lehelin" neben Hans Seckinger an der
Halden (Hinterer Haldenhof) und Contz Ziegler
(Wendelhansenhof) liege.
Der Nachfolger des Ulrich Ruef war Theiß (Matthias
) Kern, der 1572 vergantet wurde. Den Hof
erwarb in der Gant Philipp Brants von Wolfach.
Dieser Vorgang steht auch im Urbar. Brants
scheint den Hof aber kurz darauf wieder verkauft
zu haben, und zwar an Georg Kopp, der 1578 in
einem Steuerregister genannt wird. Von seinen
zwei Nachfolgern, Martin und Sebastian Kopp
(wahrscheinlich Sohn und Enkel), zahlte letzterer
1621 die Bodenzinsen: „Bastian Kopp, hievor
Martin Cammerer (wahrscheinlich sein Stiefvater
!), Bodenzinß: 1 fl 10 Batzen 11 Heller =
(Kreuzerwährung neu!) 1 fl 41 Kreuzer 4 Heller
5 Örtli." Um diese Zeit also wurde die alte
Batzenwährung von der Kreuzerwährung abgelöst
. Nach Hans Martin Schmid und Christian
Schillinger, die mit kurzen Abständen den Kopp
10
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_08/0010