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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_08/0020
tiefer eingegraben hatte, wurde ein Wehr für
beide Mühlen mit einer entsprechenden Vorrichtung
gebaut, so daß beide genug Wasser für
ihren Antrieb erhielten. Dieses Wehr lag auf dem
Gebiet des Stammelbachhofs, und die Grundstückseigentümer
dieses Hofs waren verpflichtet
, dieses Wehr und den dazugehörigen Mühlweiher
zu unterhalten. Für die Schramberger
Bauern spielte die obere Mühle bis zur Ablösung
um 1840 keine große Rolle, denn ihre Mühle
war ja die Bannmühle. Schwere Strafen trafen
jene Bauern, die versuchten, ihr Getreide in
andere Mühlen zu bringen. Mit der Ablösung fiel
dann dieser Bann weg. Nun konnten die Bauern
auf ihren Höfen ihre eigenen, kleinen „Schwarzwaldmühlen
" bauen, die aber bald darauf fast
ausnahmslos abgebrochen wurden oder verfielen
. Der Müller der oberen Mühle hatte das
Recht, sein eigenes Getreide und das der späteren
Besitzer der Grundstücke auf dem Ober-
mühlgut zu mahlen, sowie alles Getreide, das er
benötigte, um das Brot für die Wirte zu backen.
So gehörte auch immer eine Bäckerei zu der
Mühle. In der Mitte des letzten Jahrhunderts
hörte der Mühlebetrieb in der Getreide- und
Ölmühle auf. Die Ölmühle erwarb 1877 der
Schmiedsohn Johannes Fichter (1848-1930)
und richtete dort einen Mühlemacherbetrieb
ein, den auch der Sohn Oskar und der gleichnamige
Enkel weiterbetrieben. Unterhalb der alten
Ölmühle wurde der Göttelbach im Verlauf der
letzten Jahrzehnte völlig überdeckt und schließlich
auch der Vogtsbach unter dem Paradiesplatz
eingeleitet. Dieser Bach führte früher in geradem
Verlauf auf den Mühlegraben zu, war also
kein Nebenbach des Göttelbachs.
Die östliche Grenze des Obermühlhofguts führte
vom Paradieshof herunter zwischen den Häusern
86 und 88 über die Oberndorfer Straße und
oberhalb der Flaschnerei Schinle über die Göttelbachstraße
bis über die alte Steige und hinauf
zur Vogtshofgrenze, dort hinunter bis zur Zeppelinstraße
und auf der Westseite dann den Küferweg
hinunter und den Obermühlhofweg in
gerader Linie hinauf bis zum Paradieshof. Die
gemeinsame Grenze mit diesem Hof im Norden
hat nur etwa 35 m betragen. Immerhin enden
dort noch sechs Parzellen.
Im Urbar wird dieser Kleinhof so beschrieben:
„Von dem Viertel eines Lehens und der Mühlin
im Göttelbach, so etwan (= vor einiger Zeit)

Martin Schmidt gezinnst, ein Pfund Heller zwey
Zinßhüener und einen Fall, man sterb oder gebs
sonst von Händen; und soll der Bannmühlin zu
mahlen nit gezwungen sein. So auch keinem, so
in der Herrschaft Bannmühlin im Thal gehörig,
malen bei einer Strafe; allein den Frembden mag
er mahlen, und ein jeder Innhaber diser Mühlin
und Lehen auch. Thut Geltt neun Batzen 15
Heller, Hüener 2, Fäll einen."
Dann werden im Urbar der damalige Besitzer
(1547) und seine Nachfolger aufgeführt: „Gibt
jezt Urban Schnell, im Schramberger Thal im
Göttelbach. Gibt jezt Bläsi Beckhen von Oberndorff
Sohn, gibt jezt Bläsi Beckh selbs, gibt jezt
sein Sohn Theißlin Beckh; gibt jetzt sein Vatter
Bläsy Beckh, jezt Stoffel Rauß, Beckh; gibt jezo
Hanns Pfeiffer, Beck (soll eigentlich „Pfister"
heißen, das von lat. pistor = Bäcker abgeleitet
ist); gibt jezt Gorgonius Gebhardt; gibt jezt
Hanns Ruß."

Nun folgt in einem Urbareintrag eine wichtige
Nota: „Der Bodenzinnß ist abgethan, dann ( =
denn) der Herr Merz (= Rochus Merz, gest.
1564) selig hat ein anderen Zinnß darauf geschlagen
, und ein Innhaber dieser Mühlin soll
hinfüran umb des willen, daß alle Wirth in der
Herrschaft Ihr Brod anderswoher nit als bey
dieser Mühlin nehmen dörffen, Järlichen Zinnß
Kernen zehn Malter." Anschließend werden
einige Inhaber, teilweise die gleichen wie oben,
angegeben: „Gibt jez Stoffel, Uauß (= Ruß),
Beckh; gibt jezt Hanns Pfeiffer, Beckh; gibt jezt
Georg Seckinger, Beck; ein benannte Summe 28
fl." Stadtarchivar Haas ergänzte noch einen weiteren
Müller, nämlich Hannß Georg Langenbacher
, der von 1677 bis 1686 Talvogt und gleichzeitig
Pfleger der Sebastiansbruderschaft war.
Der obengenannte Georg Seckinger gab bereits
einen Bestandzins von 28 Gulden, weil inzwischen
das Gut von der Herrschaft gekauft und
dann im Bestand, d.h. in Pacht, verliehen wurde.
Im Rechnungsbuch 1621 wird von dem damaligen
Müller Sebastian Müller gesagt, daß er „Von
einem halben Gütlin ob der Bannmühlin" mit 6 fl
Bestandzins belastet sei (sein Vorgänger war vor
1608 ein Urban Müller). Ob dieses Lehen aber
das Obermühlhofgut betrifft, ist nicht sicher.
In den Hofschatzungsbüchern 1731 und 1747
erscheint das Gut nicht, da es ja kein Lehengut
mehr war, sondern ein Bestandgut der Herrschaft
, möglicherweise schon seit dem Ende des

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