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von seinem verstorbenen Schwiegervater, Nag-
ler Jakob Staiger, erhalten.
Die Halbierung eines Zwölftels wird erstmals
1808 genannt, als der Hafnermeister Andreas
Maurer von seinem Zwölftel die Hälfte um 680 fl
an den Rotgerber Andreas Hils verkaufte, wobei
sämtliche Felder und Waldungen genau halbiert
wurden. Der Fall betrug dabei 2 fl, also genau
den 24. Teil des Gesamtfalls von 48 fl. Interessant
sind dabei die vielen Bedingungen, die im
Vertrag festgelegt wurden. Dies war auch der
letzte Kaufvertrag im gräflichen Contracten-
buch, denn ab Mai 1809 übernahmen die einzelnen
Gemeinden mit ihren neuangelegten Kaufbüchern
diese Arbeit. Damit wollen wir die Aufzählung
der Hoiveränderungen bewenden
lassen.
Einen Überblick über alle Hofteilbesitzer erhält
man aus der Liste der „Kriegsprästationen" von
1813-1815. Danach besaß das erste Sechstel
Posthalter Langenbacher, das zweite Anton und
Alois Jeggle, das dritte die Witwe des Johann
Martin Haas mit Sohn, das vierte Andreas Maurer
mit Gerber Andreas Hils und Lorenz Fiechter,
das fünfte Xaver Roming und Johannes Schneider
und das sechste Xaver Heine und Philipp
Wolber. Um diese Zeit betrugen die Bodenzinsen
für den Thößhof, der in der Liste an 29. Stelle
stand, 3 fl 2 X 1 H, 2 Fälle = 48 fl und 22 fl
Neufall. Die Hofstattzinsen auf den wenigen Gebäuden
— die meisten Besitzer wohnten ja im
Flecken - betrugen jährlich 3 fl 2 X 1 Heller.
Um die Ablösungsgelder berechnen zu können,
wurde 1842 das sogenannte „Haischbuch" (hai-
schen = fordern) aufgestellt. Dabei wurden
beim Thößhof alle Grundstücke mit den neuen
Nummern des Güterbuchs und ihren Besitzern
einzeln zusammengestellt. Die Grundstücksnummern
lagen zwischen 1747 und 1908. Inzwischen
waren auf dem Hof 35 Einzelbesitzer
mit sehr verschiedenen Anteilen. Selbst der Graf
von Bissingen war darunter mit einem 11 Morgen
großen Nadelwald. Diese Hofbeschreibung
begann mit folgenden Sätzen: „Auf dem Thößhof
haften keine Zinsfrüchte, Altfälle 2 Stück; wegen
Zerstückelung des Gutes in Geld stipuliert in
dem Anschlag von 48 fl. Dieser Hof wurde früher
in 6 Teile geteilt und nach diesen Teilen der
Altfall repartiert. Wegen späterer weiterer Zerstückelungen
ist nun aber nicht mehr zu erheben
, was zu diesen Hofteilen gehört hat, dahier
wegen Ausscheidung der Betreffnisse am Altfall
die Güter aus den Markungskarten und dem
Primärkataster ausgezogen und nach deren Lage
und Qualität durch den Gemeinderat zweckdienlich
angeschlagen wurden, wonach sofort
der fragliche Altfall repartiert worden ist. Auf
100 fl Anschlag trifft es 17 X 2,5 Heller Altfall."
1834 standen auf dem Hofgebiet die Häuser mit
den Nummern 178—193, also insgesamt 16 Häuser
. Die ganze Gemeinde hatte damals 383 Häuser
in 68 Ortsteilen.
Das Amtlehen
Das „Amtlehelin" oder Amtlehen war der vordere
der beiden Schramberger Lauterbachhöfe.
Der Name „Amtlehenweg" für die kurze Verbindungsstraße
zwischen Lauterbach- und Leibbrandstraße
erinnert heute noch an diesen Hof,
der im Leben des einstigen Marktfleckens
Schramberg eine besondere Rolle spielte. Er
gehörte seit dem 16. Jahrhundert dem Herrschaftsbesitzer
als Eigenhof, weshalb auch die im
Urbar von 1547 genannten jährlich zu reichenden
Bodenzinsen nicht mehr geliefert wurden
und auch in den Martinibüchern nirgendwo eingetragen
sind. Nicht nur diese Bodenzinsen an
den Grundherrn, sondern auch die Zehnten an
die Kirchenstiftung waren für die Pächter der
Hoffelder leistungsfrei. Dafür waren jährlich die
Pacht- oder Bestandsgelder zu entrichten. Deshalb
hieß auch das Hofgebiet, vor allem die dort
entstandene kleine Siedlung, schon früh das
„Freiamt", genauso wie der unterste Teil des
Stabes Lauterbach, der sogenannte „Kammermartinshof
' (nach dem letzten Hofbesitzer Martin
Kammerer!), der ebenfalls zu den Bestandhöfen
der Herrschaft gehörte. Während aber alle
sonstigen Bestandhöfe in den Amtsrechnungen
der Herrschaft mit ihren Abgaben eingetragen
sind, sucht man das Amtlehen in diesen Einnahmezusammenstellungen
vergebens. Der Grund
dafür konnte bis jetzt noch nicht ermittelt werden
. Erst unter der Kaiserin Maria Theresia, die
für die Landes- und Kriegssteuern auch die „Herren
" (Grafen, Beamte, Geistliche und damit auch
die Nutznießer der Herrschaftsfelder) heranzog,
mußten die Pächter des Amtlehens für ihre Felder
nicht nur den Zehnten bezahlen, sondern
wurden auch zu den „Schätzungen" der Landschaft
verpflichtet. Diese neuen „Dominikalsteu-
ern" entlasteten nun die Bauern und Tagelöhner
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