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„alten Glaubens" geschehen konnte, stand von
vornherein außer Zweifel.
Die Karte von 1584 ist, wie wir gesehen haben,
nach Form und Inhalt sehr interessant, die dazugehörigen
Akten (A 219 Bü 800) sind es jedoch
nicht weniger. Da der beabsichtigte Tausch von
Höfen und damit auch Bewohnern ein weit größeres
Ausmaß hatte als der von 1558, gingen
beide Seiten behutsam, die württembergische
sogar argwöhnisch, zu Werk. Der Briefwechsel —
heute würde man es Notenwechsel nennen —
verlief so:
Am 30. August 1583 unterbreitet Graf Wilhelm
von Zimmern dem Obervogt von Hornberg,
Ernst Graf zu Holstein und Schauenburg, seine
Tauschvorschläge, und zwar zur Weiterleitung
an den Herzog Ludwig von Württemberg. Seine
Initiative begründet er damit, daß es trotz des
Tennenbronner Vertrags zwischen dem Herzogtum
Württemberg und der Herrschaft Schram-
berg „noch unerörterte spennen" (Streitpunkte)
gebe. Als Hauptgrund dafür sieht Graf Wilhelm
die Tatsache, daß „beide Herrschaften... durcheinandergelegen
", die Besitzverhältnisse also
unklar seien. Ihre Klärung aber sei die Grundlage
für „guete beharrliche Nachpurschaft". Darüber
hinaus steht Graf Wilhelm unter Zugzwang, wie
er offen zugibt. „Wenn ich dan der Sachen je
langer nachgedenke, befinde ich je langer mehrer
, weil solcher Vermischung manigfaltig. Besonder
aber auch, weyl mir von... Erzherzog
Ferdinand zu Österreich, meinem gnädigsten
Herrn, mit allem Ernst auferlegt, das ich die
Katholisch Religion, an ort und enden sich das
gebueret, fürnemlich aber nach verscheinung
(Ablauf) der allerort verfloßnen bewilligten
dreyßig Jar in Tennenbrunnen wiederumb anzustellen
und was bißherr zu der Kirchen ufm
Sauigen und Marienzell pfärrig gewessen, dabey
handhaben solle."
Falls es nötig wird, will Graf Wilhelm sogar nach
Stuttgart gehen. Sollte aber der „schlaich"
(Tausch) nicht zustande kommen, besteht er
darauf, daß „die hivuer langst fürgenommene
vermarkung im Heimiswaldt (Heimleswald),
Erttelspach (Erdlinsbach) und Bentzebene
(Benzebene) vollents ins werk gericht", die Religion
und Kirchen in Tennenbrunnen (ihm) wieder
eingerumbt, die vom Hof Weiler, Schönbrunnen
und anderer Eurer gnädigen Herrschaft
Zugehörigen bey den pfarherrn und Kirchen wie
von altersher ohn Perturbiren (Störung) wird
abgeschaffen, auch also die pfandlichen Recht
ungeschmelert wird in all meiner Herrschaft
Schramberg."
Am 6. September 1583 leitet der „Obervogt am
Schwartzwald", Ernst Graf zu Holstein und
Schauenburg, das bei ihm eingegangene Schreiben
an den Herzog weiter. Er versieht es mit
einem Kommentar und legt als Gegenstück zu
der Liste der Höfe, die Graf Wilhelm zum Tausch
anbietet, eine Aufstellung der Höfe vor, die derselbe
von Württemberg haben möchte. Die beiden
für die Heimat- und Familiengeschichte gleichermaßen
wichtigen Dokumente tragen die
folgenden Titel:
„Verzaichniß deren Höf und Guetter, Grundt
und Boden, holtz und veldt, auch hohe und
nidere Oberkaith, so dem durchleuchtigen
Hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Ludwigen
Herzogen zu Württemberg und Teck, der
wolgeborn Herr, Herr Wilhelm Grave und Herr
zu Zymbern und mein gnediger Herr, gegen
nachvolgendem Gegentausch, Eigenthumblich
zu stellen und ervolgen laßen wolltte."
„Verzaichniß und Namen aller deren Undertha-
nen, welche vom Herrn Graven im Tausch be-
gert werden."
Während letzteres nur die Höfe in den verschiedenen
Gegenden bzw Stäben mit den Namen
der jeweiligen Besitzer aufzählt — es sind deren,
wie oben bereits erwähnt, 33 — enthält ersteres
detaillierte Angaben zum Bestand und Wert der
insgesamt 37 angebotenen Höfe.
Hier ein Beispiel:
Nr. 2 „Andreaß Doldt uf der hub hadt ein hof, ein
Müele und ein söldner heußle, giebt järlich
an
Gelt 14 Batzen, 10 Heller
Frongelt 1 Gulden, 10 Batzen, 8 1/2 Heller
Ein faal" *)
*) Abgabe von einem Stück Vieh an den Grundherrn
beim Tod (mhd. val) oder Wechsel des
Besitzers.
„Im Tennenbronnen" soll „die Kirchen sambt
dem Hailigen (Abgabe an die Kirche) daselben
und jeder gerechtigkeit (Rechte) sowie der
Pfarrhof daselben" angeboten werden.
(Nrn. 10/11)
Bei „Hauxwalden" (Hugswald) lautet die Bewertung
so: „Die Kirchen sampt dem Hayligen daselben
und dem großen herlichen hayligen waldt,
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