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Doch damit nicht genug! Nun sollen auch noch
die Schrambergischen Untertanen in gleicher
Weise nach ihren rechtlichen und wirtschaftlichen
Verhältnissen befragt werden. Da Graf Wilhelm
von Zimmern den Tausch wollte, mußte er
„in den saueren Apfel beißen" und diese Befragung
durch seinen Obervogt zu Oberndorf genehmigen
lassen. Der mit dieser Befragung beauftragte
Untervogt zu Sulz, Zacharias Hirsch,
bekam eine aus vier Punkten bestehende
„Dienstanweisung" an die Hand, nach der er
vorzugehen hatte. Auch aus dieser „Schram-
bergischer Underthanen Examination" die wichtigsten
Stellen:
„Nachdem der Zimberisch Obervogt zu Oberndorff
bewilligt, daß wir uns underst dem Schram-
berg bei den Zimberischen umbesehen (?)...
1. So werden demnach die Schrambergischen
Underthanen mutatis mutandis (mit den notwendigen
Änderungen) wie die Württembergischen
... zu erfragen sin...
2. Und wenn sie befragt werden, was sie irer
Herrschafft für zinß, rent, gult, duenst und
fron geben und leisten, so muß gegen irer
Anzaig des herrn Graven zu Zimbern überschickte
Specification auch gehalten und gemerkt
werden, ob es zusteen phläge.
3. Fürnemlich aber dieweil Roch Merz die Herrschafft
Schramberg der hölzer halber übel
angericht, so soll billich in einnemung augen-
scheins und dieser Examination desto vlisi-
ger uf die hölzer gesehen und danach gefragt
werden, wie der Herrschafft Schramberg zu
ertauschende aigene und Privater Personen
hölzer gegriffen (abgeholzt).
4. Sintemaal die Schrambergischen Underthanen
von Roch Merzen, darnach von seiner
Witib, volgenz von den Zotten und dann jezo
von Zimbern durch ungewonliche, neuwerli-
che Steuern, schazung, fron, duenst und anderer
uflaag, auch zu hoch straafen und der-
gleich buoßen...hart und streng gehalten.
Darob sie dann sehr ersogen (ausgesaugt),
usgemergelt (Randbemerkung: erschrocken,
verzagt) und verarmbt sin sollen. Dasselbig
aber nit von inen zu erkunden. So werden die
Württembergischen Thaal- und Stabsvögt,
auch andere alte Leuth von erbarkeit darüber
zu befragen sin."
Die württembergische Seite mißtraute offensichtlich
den Angaben des Grafen von Zimmern
und wollte sie daher an Ort und Stelle überprüfen
lassen. Das Hauptaugenmerk sollte dabei
dem Waldbestand gelten, denn man befürchtete,
daß Rochus Merz ihn wegen seiner umfangreichen
Baumaßnahmen auf dem Schloß und im Tal
stark dezimiert habe. Sehr merkwürdig muten
die Äußerungen über die sozialen und hygienischen
Verhältnisse der schrambergischen Untertanen
an. Derlei soll natürlich nicht erfragt, sondern
insgeheim von den eigenen Leuten erkundet
werden. Man will einerseits gesicherte Erkenntnisse
über den Wert der angebotenen Höfe
und die Verfassung ihrer Besitzer, andererseits
aber aus politischen Gründen kein Öl ins Feuer
gießen. So ist auch die Mahnung an den Untervogt
von Sulz zu verstehen, die schrambergischen
Untertanen „sovil sichs gebürt und mit
bescheidenheit" zu befragen.
Am 23. November 1583 meldet Zacharias
Hirsch, Untervogt zu Sulz, dem Herzog von
Württemberg Vollzug der Befragung und erstattet
in 17 Seiten Bericht, allerdings nicht in jener
Ausführlichkeit, wie sie der Fragebogen eigentlich
forderte. Statt dessen gibt er zunächst einen
recht allgemein gehaltenen Überblick unter Berücksichtigung
der folgenden Aspekte:
1. Schiltacher Lehengericht. Was da höuv und
wie es biß daher damit gehalten
2. Sulgener Staab (mit Aufzählung der einzelnen
Hofgruppen)
3. Ain Actus der hochen Obrigkait — Thoud-
schlag (Todschlag)
4. Thennenbronn Den 30järigen Vertrag belangend
5. Vorst in Thennenbronn
6. Religion
7. 30järig Ertrags
Danach folgt unter Punkt 8 endlich die vom
Herzog angeforderte „SpeciffLcation — Wie die
Württembergischen und Schrambergischen
höuv undereinand gelegen". Die Angaben über
die einzelnen Höfe sind jedoch spärlich. Alle
vom Tausch tangierten Höfe sind entsprechend
ihrer Lage zusammengefaßt und mit ihren Besitzern
der Reihe nach aufgezählt. Bei den Schram-
berger Höfen sind außerdem Angaben über Größe
, Zustand und Verschuldung beigefügt, jedoch
nicht, wie man erwarten sollte, in genauen Zahlen
, sondern mittels einer verbalen Skala, z.B.
- Der Wert des Hofes: „guot", „ziemlich",
„schlecht"
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