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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_10/0029
Franz Flaig:

DIE GRENZSTEINE DES ROCHUS MERZ

Dokumentation über die dreißigjährige Suche nach den über 400Jahre alten Kulturdenkmalen
rings um die ehemalige Herrschaft Schramberg (Fortsetzung)

In Heft 9 wurde die oft abenteuerliche Suche nach den Grenzsteinen Nr. 1-19 beschrieben. Im
folgenden soll die Erforschung der weiteren Steine dargestellt werden. Das Landesdenkmalamt hat in
der Zwischenzeit großes Interesse an diesen historischen Steinen bekundet und will sie in das
Verzeichnis besonders schützenswerter Denkmale aufnehmen.

Die Grenze vom Reitzenwald
zum Wursthof

Es ist sehr fraglich, ob die ersten neunzehn
Steine noch im Jahr der Steinsetzung, also 1558,
auch zugehauen und vervollständigt wurden,
denn die „8" der Jahreszahl ist deutlich anders
gestaltet als die ersten drei Ziffern. Auch tragen
die folgenden Steine bis zum Wursthof im Sulzbach
nur noch die laufenden Nummern. Bemerkenswert
ist, daß auf dieser Strecke zwischen Nr.
19 und Nr. 23, also zwischen dem Reitzenwald
und Finsterbach die Steine Nr. 20—22 ebenfalls
fehlen bzw ohne Numerierung sind.
In einer Beschreibung des Gadnerschen Kartenwerkes
von 1592 von Bader und Kopp (Freiburg
1940) heißt es hierüber:

„Beachtenswert ist die Grenzabmarkung des
Schiltacher Forstes gegen Osten, gegen das Gebiet
der Herrschaft Schramberg...eine jetzt
verschwundene Kapelle als Grenzpunkt, und
nun kommt eine Reihe von 21 größeren und
kleineren Grenzsteinen, die, mit 1—21 beziffert,
sich im Bogen östlich der Orte Rohrbach und
Rohrbächle zur Schiltach und hinüber zum Teu-
felskapf ziehen. Nr. 20 ist auf dem rechten, Nr. 21
in einiger Entfernung vom linken Schiltachufer,
gegenüber der Ruine Schilteck".
Der Stein Nr. 20 stand bis zum Jahre 1933 am
Eingang zum Eselbach, mußte aber am Anfang
des „tausendjährigen Reiches" „großdeutschem"
Denken weichen, das keine innerdeutschen
Grenzen mehr kannte. Dem Stein beim „Adler"
auf dem Fohrenbühl erging es übrigens ebenso!
Der Stein Nr. 21 ist vermutlich dem Bahnbau im
Jahre 1892 zum Opfer gefallen. Er stand wahrscheinlich
an der Einmündung des Finsterbachs
in die Schiltach.

Vom Teufelskapf bis zum Wanderweg am Finsterbach
, wo in einem Busch am Waldeck der
Stein mit der Nr. 23 verborgen steht, folgen zwei
weitere Steine ohne Nummer.
Von hier aus läuft die heutige Grenze über „den
Einbrand" zwischen Lehenwald und Hartskäpfle.
Während Rochus Merz seine Steine noch dem
„Karrenweg" entlang setzen ließ (es waren die
Nummern 24 bis 27), wurde die neue Grenze im
Rottenburger Vertrag über den „Ganzen Einbrand
" gezogen:

„Extrakt Verglich Projects"
„Der ganze Einbrand solle Würtemberg mit der
Territorial-Malefiz und Niedergerichtlichen Obrigkeit
und allem, was dahin einschlagt, einig
und allein zustehen. Gleichwie hingegen die
Forstyliche Obrigkeit und Jagdbarkeit in demselben
Schramberg Privative bevorbleibt, wessent-
wegen die an dem Karrenweg in anno 1558
gesetzte Stein fürohin als blosse Forst und Jagdsteine
, hingegen die auf der anderen Seite des
Einbrands stehende kleinere, biß daher allein
vor Güter-Stein angegebene Steine, hiermit als
wahre Territorial — und Marek-Steine Deklariert
werden, also, daß mittelst derselben das Wür-
temberg'sche und Schramberg'sche Territorium
Grund und Boden geschieden seyn solle."
Diese vier Steine, Nr. 24-27, waren also ebenfalls
ab 1750 überflüssig geworden. Während die
Steine Nr. 25 und 27 heute noch am Wegrand
stehen, sind Nr. 24 und 26 verschwunden. Nr. 26
soll in den 30er Jahren beim Holzschleifen abgerissen
und laut Aussage eines Holzfuhrmannes
„den Berg hinuntergeworfen worden sein." Er
muß am Wegrand in der Nähe des „Hinterlehqri"
gestanden haben.

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