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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_10/0037
diese insgesamt 17 Steine nur die Jahreszahl
1559 in keilförmiger Tiefeinmeisselung und besitzen
weder Wappen noch Buchstaben noch
lfd. Nummern (Abb. 7). Eines ist sicher: Mit zu
den besten Steinmetzarbeiten gehören zweifellos
die Jahreszahlen auf den Steinen im Seedorfer
Wald. Auch die Wappenschilder von Württemberg
an den Steinen zwischen Schenkenbauernhof
und Gersbacher Ecke sind sehr exakt und
gekonnt ausgemeißelt. Weniger gute Qualität
zeigen vor allem die Ziffern der Jahreszahlen.
Sowohl bei den württ. Hirschstangen als auch
bei dem Schramberger Widder kommen die
Schwierigkeiten der Steinmetzen, die Wirklichkeit
nachzubilden, erst richtig zum Vorschein.
Der Widder auf Stein Nr. 1 ähnelt mehr einem
Schaf oder Hund, auf Nr. 17 gleicht er ebenfalls
mehr einem Hund mit Schlappohren, und bei
dem Widder der Steine an der Reichenbacher
Grenze könnte man eher einen Stier mit kurzem
Schwanz und kleinem Kopf vermuten. Sind die
Wappenschilder bei den ersten 19 Steinen noch
vertieft und die Wappen erhaben, so sind bei den

Abb. 7: Grenzstein Nr. 6 am Seedorfer Wald mit der
Jahreszahl 1559

späteren Wappen nur noch die Umrisse eingetieft
. Es ist also mit Sicherheit anzunehmen, daß
bei der Bearbeitung der Grenzsteine verschiedene
Steinmetze am Werk waren.

Es war aber auch eine verhältnismäßig kurze
Zeitspanne, in der all diese Arbeiten ausgeführt
wurden, denn Rochus Merz stirbt ja schon knapp
4Vz Jahre danach, im Januar 1563. Acht Jahre
später stirbt auch seine Witwe Anna Maria. Ihr
Erbe, der Sohn ihrer Schwester Elisabeth, Gottfried
Zott von Berneck, aber hatte mit seinem
Besitz soviel Ärger, daß er ihn am liebsten schon
zwei Jahre später wieder verkauft hätte. Er bietet
ihn seinem Vetter Christoph Philipp an, der von
1573-1578 die Herrschaft übernimmt, aber
dann wieder zurückgibt. Gottfried behält die
Herrschaft bis zu seinem Tode im Jahre 1583.

Die Fortsetzung der „Stainsatzung"

Wir sehen also, daß nach der ersten Grenzregelung
von 1558 in den nächsten 25 Jahren bei
drei verschiedenen Besitzern nicht viel Zeit für
die Erledigung von Grenzstreitigkeiten bestand.
Sie hatten genug andere „strite" auszufechten.
Auch in der Folgezeit bis zum 30jährigen Kriege
wechselten die Besitzer mehrfach, und zwar von
Graf Wilhelm von Zimmern (1583-1594) über
das Haus Österreich (1594-1609) bis zum
Markgrafen von Burgau (1609-1618). Im
30jährigen Kriege aber hatten die Herren andere
Sorgen als die endgültige Grenzfestlegung einer
relativ kleinen Herrschaft.

So zog sich immer wieder die Grenzbereinigung
bzw die genaue Festlegung der nach wie vor
strittigen Grenzlinie weiter hin. Es darf uns deshalb
nicht wundern, wenn erst im Jahre 1750,
also beinahe 200 Jahre später, bei der „Rotten-
burger Konferenz" die noch ausstehende genaue
Festlegung protokolliert wurde. Eine Karte dazu
befindet sich im Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Sie
war Grundlage für mich bei der Suche nach den
Grenzsteinen. Auch das Original des Protokolls
ist noch vorhanden, allerdings im Generallandesarchiv
in Karlsruhe, und zwar unter der
Nummer 229/46302. Es ist das schriftlich festgehaltene
Ergebnis der „Rottenburger Konferenz"
von 1750 zwischen dem Herzogtum Württemberg
und der Herrschaft Schramberg bzw der
Grafschaft Oberhohenberg.

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