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Es handelt sich bei dem betreffenden Stein allerdings
um ein sekundär verwendetes Stück, womit
aber dennoch der „terminus post quem", d. h.
der Zeitpunkt, nach dem zumindest die Nordostmauer
der Wehrburg errichtet worden ist, gegeben
wäre. Denkbar ist, daß der Stein ursprünglich
als Bauinschrift an der Wehrburg angebracht
war und beim Wiederaufbau nach dem Brand
von 1498 nur an einer anderen Stelle desselben
Gebäudes wieder eingemauert wurde, um so das
Erbauungsdatum weiterhin festzuhalten. Es
scheint also einiges dafür zu sprechen, daß Ludwig
der Erbauer der Wehrburg war, zumal der
o. g. Sachverhalt Hans von Rechberg als Bauherrn
nicht wahrscheinlich macht. Die exponierte Lage
der eingemauerten Jahreszahl im Zusammenhang
mit dem Rechbergwappen läßt vielmehr
den Schluß zu, daß sie auch in Erstverwendung
zur Wehrburg gehörte und daß zweifelsfrei ein
von Rechberg der Erbauer war. Danach kann
dieser Rechberg aber nur Ludwig sein.
Für die Anlage des Hans von Rechberg bleiben
somit:
der Pallas (A), der Zugang (F) mit dem anzunehmenden
Torbau, eine Zisterne bei I sowie der
Bereich neben dem Pallas (G) (Abb. 2)
Es gilt nun nachzuprüfen, ob diese Baueinheiten
zusammengefaßt den obenerwähnten Anforderungen
und Voraussetzungen gerecht werden
konnten.
Abb. 2: Die Hohenschramberg zur Zeit des Hans von
Rechberg (1457-1464)
Zugang (F) und Zisterne (südöstlich von I)
Schon B. Möller5 fordert ein Brücke, wohl eine
Zugbrücke, in diesem Bereich. Dieses Postulat
steht außer Frage, da die Felsbeschaffenheit an
dieser Stelle keinen anderen Zugang zuläßt. Der
zu fordernde Torbau wäre dann im Bereich von
I/F zu suchen, ein entsprechender Maueransatz
an der schräg gegenüberliegenden Pallasseite
scheint dies zu bestätigen. Eindeutig zu erkennen
sind in diesem Bereich mehrere in den Fels
eingehauene Wasserrinnen, die vielleicht dazu
dienten, von den Dächern rinnendes Regenwasser
zu kanalisieren und zu sammeln.
Das würde bedeuten, daß südöstlich des Torbaues
eine Zisterne bestanden haben könnte. Für
solche Zisternen im Kellerbereich von Gebäuden
gibt es beispielsweise in der Schweiz Parallelen
. Sie waren so nämlich vor Vergiftung, Verschmutzung
und Sonneneinstrahlung geschützt.
Für die Tatsache, daß im Bereich zwischen I und
G noch weitere höhere Bauten gestanden haben
müssen, als dies die heute sichtbaren Überreste
vermuten lassen, spricht ein Hocheingang an der
Südostseite des Pallas in einer Höhe von 3,50 m,
der nur dann einen Sinn hat, wenn er in gleicher
Höhe über eine kleine Brücke von einem Gebäude
östlich des Pallas zu erreichen war. Ein gewöhnlicher
Treppenaufgang an dieser Stelle hätte
den Zugang zum Vorplatz des Pallas zu sehr
eingeengt.
Der Bereich vor dem Pallas (G)
Dieser Bereich wurde leider in unserem Jahrhundert
so sehr verändert, daß eine vernünftige
Rekonstruktion nahezu unmöglich erscheint.
Der noch erhaltene Kellerraum sowie die Lage
an der vom Feind abgewandten Seite lassen am
ehesten an einen Bereich für die Vorratshaltung
denken, über dessen bauliche Beschaffenheit wir
heute freilich aus den genannten Gründen nichts
Näheres sagen können.
Pallas (A)
Dieses Gebäude muß die noch verbleibenden
Forderungen und verteidigungstechnischen
Voraussetzungen erfüllen: Wohnraum für mindestens
40 Personen und eine Einrichtung für
die aktive Verteidigung, z.B. einen Wehrgang.
Der ungewöhnliche polygonale Grundriß ist
durch die Form des anstehenden Felses bedingt.
Es entstand somit eine Innenfläche von ca. 250
m2. Auf dieser Fläche sind keinerlei Reste einer
horizontalen architektonischen Gliederung zu
erkennen, was bei einer solchen aus Stein der
Fall wäre. Man kann daher davon ausgehen, daß
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