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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_11/0033
Monarchie (Verfassungsurkunde vom 25. Sept.
1819) und der König der Träger der Staatsgewalt
... Die Ausübung der Staatsgewalt ist beschränkt
durch die Befugnisse der Ständeversammlung
". Als Württembergs König Wilhelm I.
nach fast 48jähriger Regierungszeit am 25. Juni
1864 seine Augen für immer schloß, trat Karl
selbigen Tages in die königlichen Rechte und
Pflichten ein. Am 26. Juni wandte er sich als
„Karl, von Gottes Gnaden, König von Württemberg
" mit einem Manifest an sein Volk, in dem es
heißt: „Liebe Getreue! Die göttliche Vorsehung
hat den allerdurchlauchtigsten König Wilhelm
von Württemberg, Unseres vielgeliebten Herrn
Vaters Majestät, aus diesem Leben abberufen.
Nachdem hierdurch kraft des in Unserem Königlichen
Hause bestehenden Erbfolgerechts Uns
die Nachfolge der Regierung angefallen ist, und
Wir dieselbe wirklich angetreten, auch die unverbrüchliche
Festhaltung der Landesverfassung
... zugesichert haben,... geben Wir euch
solches hiermit gnädigst zu erkennen... womit
Wir euch Unserer Königlichen Huld und Gnade
versichern. Gegeben, Stuttgart den 26. Juni
1864. Karl" (Abb. 5)

Am 12. Juli 1864 eröffnete der neue König den
Landtag. Freilich erwarteten ihn hier keine einfachen
Aufgaben, galt es doch, seit langem anstehende
Probleme zu lösen. Schon bald aber wehte
im ganzen Lande ein neuer Wind. Karl hatte in
seiner Thronrede den Landtag um Unterstützung
mit Rat und Tat gebeten. Es galt, das Handelsrecht
, das Gerichtsverfahrensrecht, es galt die
Zollverhältnisse endlich neu zu ordnen. Auch
bewegte der deutsch-dänische Konflikt die Gemüter
. Bald aber, 1866, wurde durch den Zwiespalt
zwischen Österreich und Preußen auch
Württemberg in den Krieg verwickelt. Am 14.
Juli vom österreichischen Bündnispartner zum
Beistand aufgefordert, mußte Württemberg seine
Soldaten unter der Führung v Hardeggs ins
Feld schicken. Am 24. Juli gerieten sie bei Tauberbischofsheim
in ein heftiges Gefecht, in dem
sie trotz zähen Widerstands den von Wrangel
geführten Preußen unterlagen. Im Frieden von
Nikolsburg wurden dem Land Württemberg 8
Millionen Gulden Kriegsentschädigung auferlegt
. Bald darauf schlössen jedoch die beiden
Königreiche ein Schutz- und Trutzbündnis, in
dessen Folge der Oberbefehl über die württembergischen
Truppen dem König von Preußen

zufiel. 1867 wurde Kriegsminister v Hardegg
durch Oberst v Wagner, Justizminister Neurat
durch den Staatsrat Hermann v Mittnacht abgelöst
.

In dieses Jahr fällt auch die Stadterhebung
Schrambergs. In einem am 7. September 1867
auf Schloß Friedrichshafen gegebenen und an
den Minister des Innern zur weiteren Veranlassung
gerichteten Dekret verfügte der König u. a.:
„Der Bitte der Gemeindebehörden von Schram-
berg, Oberamts Oberndorf, um Verleihung des
Prädikats einer Stadtgemeinde an diese Gemeinde
will Ich nach dem Antrage gnädigst entsprochen
haben." Die damalige Volkszählung ergab
übrigens 3127 „ortsanwesende Personen".
Dem Lande war jedoch nur noch eine kurze
Friedenszeit beschieden. Im Juli 1867 besuchte
der junge König die Pariser Weltausstellung, auf
der auch Württemberg stark vertreten war.
Doch schon drei Jahre später brach der Krieg
aus. Als König Karl am 17. Juli 1870 in St. Moritz
von der Kriegserklärung Frankreichs erfuhr, reiste
er eilends nach Stuttgart zurück. Noch am
selben Tage wurde die Mobilmachung angeordnet
. Königin Olga übernahm die Schirmherrschaft
über den Württ. Landessanitätsverein.
Dieser Krieg forderte große Menschenopfer,
auch Württemberg hatte erhebliche Verluste zu
beklagen. Der Versorgung Verwundeter und der
Unterstützung Hinterbliebener widmete sich besonders
Königin Olga.

Am 1. Januar 1871 trat Württemberg in das
neuentstandene Deutsche Reich ein. Am 27. Juni
desselben Jahres stiftete König Karl für die im
Krieg nach dem Vorbild der Königin geübte
freiwillige und aufopfernde Nächstenliebe den
Olgaorden.

In dieses Jahr, auf den 13. Juli 1871, fiel die
Silberhochzeit des Königlichen Paares, die in
Friedrichshafen feierlich begangen wurde. Es
war wieder Frieden, und der seinerzeit berühmte
schwäbische Dichter Karl von Gerok konnte
dichten:

Drum läutet alle Glocken
Im Schwabenland zumal,
Daß Dorf und Stadt frohlocken,
Daß juble Berg und Thal,
Daß hoch die Freudenkunde
Vom Ulmer Münster dröhnt,
Und tief im Schwarzwaldgrunde
Das letzte Glöcklein tönt.

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