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Konflikt zwischen Rottweil und Schramberg
führte (vgl. „D'Kräz", Heft 9, S. 31 ff.). Links der
Straße nach Heiligenbronn ist der große
Fischweiher eingezeichnet, den Christoph von
Landenberg um 1540 (vgl. „D'Kräz", Heft 11, S.
54 f.) anlegen ließ. Am „geschichtsträchtigsten"
ist jedoch der große Weiher zwischen Aichhalden
und Rötenberg, dessen eine Hälfte zur Herrschaft
Schramberg gehörte, also vorderösterreichisch
war, aber in der Rottenburger Konferenz
von Württemberg beansprucht wurde, dessen
andere jedoch „rethenbergisch" und damit württembergisch
war. Noch komplizierter wurde
dieses „Gravamen" dadurch, daß das Kloster Al-
pirsbach, das seit der Reformation zu Württemberg
gehörte, dort das Fischrecht beanspruchte,
während Schramberg, wenigstens für seinen
Teil, auf die sog. Grundrechte pochte. Wessen
Recht galt, wenn das Wasser zum Abfischen abgelassen
wurde? Mit solchen juristischen Spitzfindigkeiten
hatten sich die Vertreter der beiden
Parteien in Rottenburg herumzuschlagen, und
man kann verstehen, daß der Status quo oft die
einzige „Lösung" war. Erst Napoleon hat diese
heute lächerlich erscheinenden Streitigkeiten rigoros
beendet.
Die in der Zimmerschen Chronik erzählte tragikomische
Geschichte hat sich wohl - Köhler
(Chronik 1826, S.10) spricht bezeichnenderweise
vom „Aichhaider See", der mit dem „Rötenber-
ger Weiher" identisch sei - auf diesem Weiher
zugetragen. Er war, wie das seinerzeit gang und
gäbe war, zusammen mit den „vier dörfern vor
Wald", nämlich Waldmössingen, Beffendorf, Böchingen
und Altoberndorf, hin- und herverpfändet
worden, aber 1462 durch Werner d. J. in den
Besitz der Grafen von Zimmern gekommen. Damit
wollte sich der Abt von Hirsau, der durch das
Kloster Alpirsbach diesen Besitz über 70 Jahre
innegehabt hatte, nicht abfinden und nahm dort
weiterhin seine Herrschaftsrechte wahr, wozu
auch das Abfischen des Weihers gehörte, das mit
allerlei Lustbarkeiten der dazu bestellten Mönche
verbunden war. Herrn Werner mißfiel das
alles, aber er wollte sein Recht nicht mit Gewalt
durchsetzen. Er wandte sich deshalb an seinen
Freund und Nachbarn Hans von Rechberg, der in
solchen Dingen, wie man weiß, keineswegs zimperlich
war. Dieser provozierte die Mönche von
seinem Dorf Aichhalden aus, wo er nur konnte,
und überfiel sie schließlich mit seinen Leuten,
als sie gerade mit ihren „metzlin bei sich in
schifflin" das Abfischen beaufsichtigten. Rechbergs
Knechte machten mit ihnen kurzen Pro-
zess, sie „kamen in weier, kerten die schifflin
umb, darin die münch sampt irem frawenzimmer
im saus saßen, warfen dieselben mit den köpfen,
doch zuvor mit guten straichen wol erpert, in
weier..." Wenn sie dann glaubten, das rettende
Ufer erreicht zu haben, wurden sie von Rechbergs
Reitern gehörig empfangen und weiter
traktiert. Mit feiner Ironie bemerkt der Chronist,
daß „inen der luft vor Wald nit wol bekomen" sei
und „iren kainer im closter mer dahin wolte". So
blieb dem Abt von Hirsau nichts anderes übrig
als sein Pfand endgültig an die „freiherrschaft
Zimbern" abzutreten. (Die Chronik der Grafen
von Zimmern hrsg. von Hansmartin Decker-
Hauff, Konstanz 1964, Bd. 1, S. 182 ff.) -
Während unsere Karte wohl eher als Verhandlungsgrundlage
bei der Konferenz selbst gedacht
war, fand zur Vorbereitung derselben Ende April
1750 eine gemeinsame Grenzbereitung durch
Vertreter beider Parteien statt, bei der alle strittigen
Punkte besichtigt und, wo möglich, geklärt
wurden. Konnte keine Einigung erzielt werden,
wurde das betreffende „Gravamen" an die
nächsthöhere Instanz verwiesen oder blieb der
Konferenz zur Klärung vorbehalten. Leiter der
österreichischen Delegation war Oberamtsrat
Franz Ludwig Schürer von Waldheim, während
Regierungsrat Adam Heinrich Weickersreuther
der württembergischen vorstand. Weitere Teilnehmer
waren u. a. der Forstmeister von Freudenstadt
, Junker Heinrich Friedrich von
Kospoth, und der hochgräfl. Bissingen-Nippen-
burgische Rat und Oberamtmann von Montlong.
Beide Seiten fertigten von dieser mehrtägigen
Grenzbereitung ausführliche Protokolle, die
sämtliche noch vorhandenen Markierungen, vor
allem aber die alten Rochus-Merz-Steine von
1558, festhielten. Ist schon die österreichische
Akte wegen der vielen in ihr aufgeführten Details
sehr interessant, so ist es die württembergische
noch viel mehr, weil sie nicht nur Notizen über
die Vorbereitungen zu diesem Grenzritt enthält,
sondern auch mehrere kleine, farbige „Risse"
von strittigen „Gravamina", so etwa vom Grenzverlauf
beim Hugswald (Abb. 4) oder auf der
Falkenhöhe - Benzebene (Abb. 5). Bei letzterem
geht es, wie ausdrücklich vermerkt, darum, daß
„der gantze Inhalt des Risses ... von Schramberg
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