Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_12/0013
als Forst angesprochen", also bis hinab zur Schiltach
beansprucht wurde. Beide Skizzen sind auf
Anordnung des württembergischen Comisarius
(sie!) Weickersreuther vom examinierten und
vereidigten Feldmesser Georg David Eith von
Alpirsbach gefertigt und beurkundet (T = Testator
) worden, erstere übrigens laut Vermerk am
24. April 1750 in Burgberg.
Wie endete nun aber die von vielem guten Willen
getragene, aber auch durch großen Argwohn
belastete Konferenz von Rottenburg? Sie ging
zwar nicht aus wie das legendäre „Hornberger
Schießen", weil die Verhandlungspartner am 13.
Mai 1751 ihre Unterschrift unter einen mühsam
ausgehandelten „Recess" (Vertrag) setzten, aber
sie brachte auch nicht das erhoffte Ende aller
Streitigkeiten. Denn der Staatsrat in Wien riet
seiner Kaiserin Maria Theresia, diesen Vertrag
nicht zu ratifizieren, weil er Österreich benachteilige
, vielmehr neu zu verhandeln. Da Württemberg
dazu keine Lust mehr verspürte, blieb
es beim Status quo, und die jahrhundertealten
Grenzstreitigkeiten gingen weiter.
Ein Beispiel, noch dazu aus allernächster Nähe,
möge das belegen. Nach einem Memorandum
vom Juni 1779, das wohl zur Vorlage für den
Herzog von Württemberg bestimmt war, hat sich
folgendes zugetragen: Entgegen der Vereinbarung
am Ende der Rottenburger Konferenz, „biß
zur erfolgenden Ratification des recesses alles
bey dem hergebrachten besitzstand zu belaßen",
untersagte das österreichische Oberamt Schram-
berg unter Hinweis auf ein angeblich kürzlich
ergangenes kaiserliches Dekret den württembergischen
Untertanen des Amtes Hornberg,

wozu auch die Einwohner von Sulgau gehörten,
das von alters her geltende Jagdrecht im südöstlichen
Teil der Herrschaft, in dem auch die Reichsstadt
Rottweil fälschlicherweise die „freye
Pürsch" beanspruche. Man werde, so wurde weiter
mitgeteilt, das Dekret unter allen Umständen
durchsetzen und bei Zuwiderhandlung auch
nicht vor Gewaltanwendung zurückschrecken,
was auch bald darauf geschah.

Das liest sich in besagtem Memorandum dann so:

„In dieser Folge geschah auch, daß, da einige burger u.
burgerssöhne von Sulgau, hornb. Oberamts, sich in dem
freyen Pürschdistrict u. zum Theil auf ihren Gütern u.
baufeldern mit Gewöhr eingefunden, sie von den
Schramberg. Jägern nicht allein mit arretierung bedrohet
und mit wegname einiger flinten der anfang gemachet
, sondern auch nachmals ein andern burger würt.
arretiert und nur gegen eine Caution von 10 Reichsthaler
wieder entlassen, auch sonst die bedenkliche Äußerung
gemacht worden, daß auf diejenigen, so die Pürsch
besuchen u. sonst mit gewöhr betrethen werden würden
, Feuer gegeben werden sollte."

Das Memorandum endigt mit der dringenden
Bitte, bei der vorderösterreichischen Regierung
in Freiburg vorstellig zu werden, damit diese
fortan die Anwendung des angeblichen kaiserlichen
Dekrets auf württembergische Untertanen
verhindere, die Übergriffe des Oberamts
Schramberg mißbillige und das den Sulgauer
Bürgern angetane Unrecht wiedergutmache.
Denn in der Rottenburger Konferenz hätten sich
beide Seiten darauf geeinigt, bis zur Ratifizierung
des Vertrags „alles in Status quo" zu belassen.

Alles blieb also beim alten, und die Grenzstreitigkeiten
gingen munter weiter, bis Napoleon im
Preßburger Frieden 1805 für klare Verhältnisse
sorgte.

11


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_12/0013