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Alfons Brauchle:
HANS VON RECHBERG -
AHNHERR VIELER SCHRAMBERGER
Den in der Heimatgeschichte bewanderten Lesern ist wohlbekannt, daß Hans von Rechberg, der
berühmte Landsknechtsführer, der Gründer der Herrschaft Schramberg und Erbauer der Feste
Hohenschramberg, zugleich der Vorfahre vieler Schramberger und weiterer Bewohner unserer
Gegend ist. Dennoch werden sie es dankbar begrüßen, daß Alfons Brauchle, der in seinen Veröffentlichungen
, vor allem von Ahnentafeln der Rechberg, immer wieder auf diese Tatsache hingewiesen
hat, im folgenden Beitrag dieses Thema umfassend behandelt und zugleich durch neue Forschungsergebnisse
ergänzt. Aber auch alle übrigen Leser werden es zu schätzen wissen, daß der Autor sie mit
seinem Beitrag in ein interessantes Kapitel der Heimat- und vielleicht sogar ihrer Familiengeschichte
einführt.
Der „ledige Rechberg"
Bereits in der „Chronik der Grafen von Zimmern
" aus dem 16. Jahrhundert wird ein Ludwig
Rechberger als „lediger Rechberg" mehrmals genannt
, allerdings ohne Angabe seines Vaters. Im
Gräfl. Bissingenschen Archiv, früher im Schramberger
Schloß, heute auf Schloß Hohenstein, liegen
Teile der Niederschrift eines Prozesses, den
Herzog Christoph von Württemberg 1553 gegen
Rochus Merz von Staffelfeiden auf Schramberg
führte. Dabei wollte der Herzog beweisen, daß
die von Ludwig von Rechberg, einem Sohn des
Hans von Rechberg, von Hans von Neuneck
erworbene Herrschaft Schilteck nicht Eigengut,
also Allod (ahd. alod „ganz eigen"), sondern
württembergisches Lehengut gewesen sei. Der
Prozess wurde übrigens vor dem Reichskammergericht
in Speyer geführt. Dazu wurde an Hand
eines langen Fragebogens eine große Zahl von
Zeugen, wie früher üblich, ältere Leute aus dem
Bereich der Herrschaft Schramberg, befragt.
(Abb. 1)
Das Konzept der Aussagen dieser Zeugen lag
zunächst auf der Burg Schramberg, kam aber im
Laufe der Zeit, wie oben angedeutet, ins Gräfl.
Archiv, wo es um 1950 vom damaligen Stadtarchivar
W Haas fotokopiert wurde. (Abb. 2) Darunter
befinden sich auch die Aussagen eines
gewissen Ludwig Rechberger, der seinerzeit auf
dem zu Württemberg gehörenden Hof Sulger-
berg ansässig war. Leider sind wichtige Teile
dieses Konzepts durch Feuchtigkeit fast unleserlich
geworden. Dennoch gelang es mir in mühevoller
Arbeit, die Texte nach der Vergrößerung
zu entziffern. Die Bestätigung für die Richtigkeit
meiner Transkription lieferte mir das Hauptstaatsarchiv
Stuttgart, als es mir im vergangenen
Jahr auf meine Anfrage überraschend Kopien
von den Urkunden dieses Prozesses zusandte.
In den dort lagernden Akten des Reichskammergerichts
- es soll ein etwa 5 cm dickes Bündel
sein - sind nicht nur die Antworten aller Zeugen,
darunter die elf Seiten umfassenden des vierten
Zeugen, Ludwig Rechberger, enthalten, sondern
auch der dazugehörende Fragenkatalog von
ebenfalls elf Seiten. Die Akten sind in sauberer
und schöner Schrift abgefaßt und enthalten über
den eigentlichen Zweck hinaus viele Einzelheiten
aus der Geschichte der Herrschaft Schilteck.
Zwar lauten die Antworten im allgemeinen zugunsten
des Rochus Merz, das heißt, daß Schilteck
Eigentum der Burgherren gewesen sei,
doch ich bin der gegenteiligen Ansicht. Denn
Schilteck war vom Bau der Burg um 1260 an
genauso wie die Burg und Stadt Schiltach ein
Lehengut der 1430 ausgestorbenen Herzöge von
Teck, ebenso einer Seitenlinie der Herzöge von
Zähringen wie die Markgrafen von Baden. Die
Grafen von Württemberg erwarben danach die
Güter der Teck und damit auch die Schilteck, so
daß die Herren auf dieser Burg, nach den Schilteck
die Herter von Dußlingen, die Emershofen,
die von Ow und schließlich die Neuneck, lediglich
Lehensleute waren. Das muß aber, so un-
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