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Das germanische und das altdeutsche Recht
kannte den Begriff der „Friedelehe". Danach
wurde die Verbindung eines verheirateten Adeligen
mit einer freien Frau, einer „Friedel", gebilligt
. Sie erhielt aber kein Wittum, sondern lediglich
eine Morgengabe. Die Kinder aus einer solchen
„Friedelehe", die jederzeit gelöst werden
konnte, waren denen aus einer Vollehe gleichgestellt
, wenn der Vater sie anerkannte.
Abb. 2: Die Antworten des Zeugen Ludwig Rechber-
ger zum 5. bis 7. Fragstück
(Niederschrift im Gräfl. Bissingenschen Archiv)
Die Zeugenbefragung von 1553
Im folgenden sollen die „Fragstücke", die für die
Herkunft und den Lebenslauf Ludwig Rechber-
gers von Bedeutung sind, sowie dessen Antworten
darauf dargestellt werden.
Zunächst wurden an den jeweiligen Zeugen acht
„allgemeine Fragstücke" gerichtet, so etwa, ob er
zu den „fromen Ehrenleut" gehöre, ob er in Acht
und Bann stehe, ob er dem Herzog „mit Leibeigenschaft
hintersäßig", mit Lehenschaften, Ämtern
, Diensten, Pflichten oder anders zugetan
oder verwandt sei, ob er bisher mit irgend jemand
über diesen Prozess geredet habe, ob er
deswegen von jemandem angesprochen worden
sei und ob er bei einer Aussage gegen seinen
Herrn befürchte, in Ungnade zu fallen. Des weiteren
wurde er nach Alter und Vermögen, nach
seinem Geburtsort und seiner Herrschaftszugehörigkeit
gefragt, ferner, weshalb er glaube, zu
den Hauptfragen Auskunft geben zu können, und
ob er sich mit Amtsleuten oder Mitzeugen abgesprochen
habe.
Außer den erwarteten Antworten gibt Ludwig
Rechberger, wie schon erwähnt, sein Alter an
und daß er württembergischer Hintersasse sei,
woraus geschlossen werden kann, daß er zum
fraglichen Zeitpunkt seinen Hof auf dem Sulger-
berg bereits seinem Sohn Albrecht übergeben
hatte. Er führt ferner aus, daß er selbst keinen
Anlaß zu den Streitigkeiten zwischen den beiden
Herrschaften gegeben habe und daß er den gegenwärtigen
Streit bedauere. Als ehemaliger
Schramberger Untertan sei er über alles gut informiert
, und ihm liege sehr daran, daß der Prozeß
gütlich ausgehe. Sein Vermögen gibt er übrigens
mit 1500 Gulden an, eine für die damalige
Zeit recht hohe Summe, denn ein Gulden dürfte
um 1550 einen Wert von umgerechnet 150
-200 DM gehabt haben. Rechberger gibt sein
Alter, wie oben bereits ausgeführt, mit genau 70
Jahren an. Da er früher „Schramberger" war, wird
er 1553 erst wenige Jahre auf dem Sulgerberg
gewesen sein.
Es folgen sodann seine Antworten auf die 26
„Fragstückh" des Rochus Merz, dessen Fragen im
übrigen sehr genau formuliert sind. Zunächst
wird gefragt, ob er wisse, gesehen oder gehört
habe, daß das „Schlößlin" Schilteck und sein
„Zugehör" seit Menschengedenken von seinem
Herrn als freies Eigentum (Allod) genutzt und
genossen worden sei. Darauf antwortet er, er sei
„bey 44 Jar uff dem Schramberg, bey seinenn
vernünfftigen Jaren bevelchhaber geweßen und
gebraucht worden wie ain amptmann", d.h. er
lebte 44 Jahre lang, nämlich von frühester Kindheit
, wenn nicht gar von Geburt an, auf dem
Schramberg und war als Erwachsener dort oben
Befehlshaber und Amtmann. In dieser ganzen
Zeit habe er nie gehört, daß Schilteck ein württembergisches
Lehensgut sei, Schilteck sei vielmehr
freies Eigentum von Schramberg. Ludwig
Rechberger sagt hier also gegen seinen Herrn,
Herzog Christoph von Württemberg, aus. Das
aber beweist, daß seine Antworten — zumindest
subjektiv - wahr sind. Aus obigen Angaben kann
geschlossen werden, daß er, 1482 geboren, mit
44 Jahren das Amt des Befehlshabers und Amtmanns
abgeben mußte, nämlich 1526, als sein
Stiefbruder Hans von Rechberg der Jüngere die
Herrschaft Schramberg an seinen Schwager Hans
von Landenberg verkaufte. Amtmann der Lan-
denberger wurde nun der reformierte Prädikant
Münch von Sulgen.
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