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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_12/0018
vatter unnd er gezeug sein lediger son gewesenn,
ingehabt. Aber von wem es an inn Idiomen, hab
er nit nachfrag gehapt". Des weiteren sagt er aus,
daß er als Amtmann die Lehenszinsen von den
Schiltecker Höfen genauso eingezogen habe wie
von den übrigen Schramberger Höfen und daß er
deshalb annehme, Schilteck sei ein Allod und
kein württembergisches Lehen.
Die 7. Merzsche Frage an ihn lautete, ob er wisse,
wie nach dem Tode Ludwigs von Rechberg im
Jahre 1505 dessen Witwe Adelheid von „Mil-
haim" (von Mülheim, ein altes und weitverbreitetes
elsässisches Adelsgeschlecht) die schiltek-
kischen und schrambergischen Güter besessen,
genutzt und genossen habe und wie sie diese
Güter später an ihren Sohn Hans von Rechberg
d.J. vererbt habe. Ludwig Rechberger antwortete
darauf, die Witwe habe diese Güter genauso
wie die schrambergischen besessen. Die Witwe
und ihr Sohn seien später uneins geworden, und
kaiserliche Kommissare hätten diesen Streit
schlichten müssen. Dabei sei vereinbart worden,
daß Hans seiner Mutter bis zu deren Tode jährlich
eine gewisse Summe Geldes als Abfindung
zahlen müsse. Und auch unter Hans von Rechberg
d.J. seien die schilteckischen Güter genauso
genutzt worden wie die schrambergischen.
Hier das Protokoll im Wortlaut: „Uff das sibenndt
sagt Zeug, dieselbige witwe hab inne gezeugenn
erzogen und nit änderst gesehen, dann das sie
alles inngehabt und besessen besonder Schil-
teckh auch wie ir eeman, sein vatter das bey seim
leben besessen gehapt". (Abb. 3 u. 4 ).
Erneut bekräftigt er hier, daß Ludwig von Rechberg
sein Vater sei, und er fügt nun völlig überraschend
hinzu, daß dessen Witwe ihn erzogen
habe. Es besteht also kein Zweifel, daß er als Sohn
„offiziell" anerkannt worden ist. Er stammt daher
ganz sicher nicht von einer „Stallmagd", wie vor
Jahren ein Verwandter spöttelnd meinte. Seine
Mutter, die sehr wahrscheinlich aus einer begüterten
Familie der Herrschaft stammte, ist wohl
früh gestorben, so daß er von Ludwig von Rechberg
in seine Familie aufgenommen, dort erzogen
und später standesgemäß versorgt wurde.
Ferner ist festgehalten, daß Ludwig Rechberger
bis zum Tode seines Vaters diesen bei der Beaufsichtigung
der einzelnen Güter begleitet und bei
der Wahrung seiner Besitzrechte unterstützt habe
. Sein Stiefbruder Hans muß damals noch recht
jung gewesen sein. Daß sich Ludwig Rechberger

M *f;,V* ■ - Y Ruine Sehakeek

Abb. 4: Ruine Schilteck um 1900

Archiv C. Kohlmann

zunächst für die Rechte der Herren von Rechberg
, dann die der Herren von Landenberg und
schließlich die des Rochus Merz eingesetzt hat,
dürfte seinem neuen Herrn, Herzog Christoph
von Württemberg, dem er wohl ab 1552 diente,
nicht unbedingt gefallen haben. Gerade deshalb
erscheinen seine Aussagen auch glaubwürdig.
Sie haben sicher ihre Wirkung auf das Reichskammergericht
nicht verfehlt und, falls es je zu
einem Urteil gekommen ist, dieses beeinflußt.
Derartige Prozesse zogen sich in Speyer und
später in Wetzlar, wo u.a. Goethe 1772 tätig war,
oft über Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte hin.
Der weitere Einzug der „Gülten" (Abgaben)
durch die Herren von Schramberg zeigt, daß
sich Rochus Merz ähnlich wie bei der Gründung
der kombinierten Kirchenstiftung (s. „D'Kräz",
Heft 3, S. 4 ff.) „mit seiner geschwinden Praktik"
durchgesetzt hat. Bis zum Ende der Feudalzeit im
19- Jahrhundert hört man nämlich nichts mehr
von Differenzen in dieser Angelegenheit. Rochus
Merz war übrigens reichsunmittelbarer Herr
und daher nicht von Österreich abhängig. Er war
außerdem Hauptmann des Ritterkantons am
Neckar und im Schwarzwald, der seinen Sitz in
Tübingen hatte. Zweifellos also eine einflußreiche
, wenn auch nicht sehr wohlhabende Persönlichkeit
! (wird fortgesetzt)

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