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Schreiber auf der Hohenschramberg
Der heutige Begriff „Schreiber" - zumal er oft
einen pejorativen Akzent trägt - sagt natürlich
bei weitem nicht aus, was er in früheren
Jahrhunderten bedeutete: Er meinte zunächst
einmal, daß der Betreffende schreiben
konnte, was alles andere als selbstverständlich
war. Im Mittelalter beherrschten nur Kleriker
diese Kunst, mit dem aufstrebenden
Bürgertum kamen Laien hinzu. Schreiben bedeutete
zudem Schönschreiben. Die erste
Seite des Urbars aus der Hand unseres Schreibers
möge einen Eindruck von seinem kalligraphischen
Können vermitteln (Abb. 2).
Darüber hinaus mußte er Aktuar und Archivar
sein, um den vielfältigen Aufgaben gerecht
zu werden. Das alles konnte bzw. war
Hans Reiseisen.
Rochus Merz holte den jungen „Verwaltungsfachmann
", wie wir heute sagen würden, in
seine Herrschaft, damit dieser ihm beim Ordnen
der verworrenen Besitz- und Rechtsverhältnisse
helfen möge. So hat er ihm „all sein
Zinß, gult, kauff und amd brieff (Urkunden
über Abgaben, Schulden, Käufe und Amtsgeschäfte
- Verf.) (ze) registriren und zum sou-
Abb. 1: Hans Reiseisens Signet aus dem Urbar
(Vorlage und Aufnahme: Hauptstaatsarchiv Stuttgart
)
bersten in acht buecher, so jedes einer Handt
dick ist, ze schreiben". Neben dem Aufbau einer
Registratur soll er ferner „ein Urbar . . .
schreiben, muoß gar sauber geschriben sein
. . . halt hundert großer bermentten bletter".
Dieses Urbar, das alle Zinsgüter, Abgaben, Gefälle
, aber auch die Rechte und Pflichten der
Untertanen enthält, damit Grund- und Gesetzbuch
zugleich ist, soll also etwa 100 Pergamentbogen
, d.h. 400 Seiten, umfassen. Am
Ende wurde daraus ein in Leder gebundenes,
10 cm dickes Buch im Format 21 x 29 cm
von 492 Blättern.
Hans Reiseisen muß auch mit dem Schreiben
des Urbars zunächst gut vorangekommen
sein, denn im Brief an den Vater vom 4. April
1549 berichtet er, daß er „dan schon in vier
Wochen vil geschrieben" habe. Danach hat er
mit der Niederschrift Anfang März 1549 begonnen
. Wenn man noch einige Tage für die
Planung des umfangreichen Werkes vorschaltet
, kommt man leicht auf den 23. Februar,
den er selbst am Ende des Urbars als Auftragstermin
angibt. Doch was soll hier und auch
am Anfang des Buches die Jahreszahl 1547,
wo doch nach alledem 1549 stehen müßte?
Hans Reiseisen hat die Zahl beide Male in
Buchstaben ausgedrückt: „. . . Tausend Fünfhundert
viertzig und sybne ..." bzw. „. . . Im
fünfftzehenhundert syben und vierzigsten
Jahr ..." Während die aus seiner Hand geflossenen
Texte sonst nirgends Korrekturen
aufweisen, ist ausgerechnet in diesen beiden
Fällen, von wem auch immer, die letzte Stelle
der Jahreszahl verändert oder - wie man
heute sagen würde - manipuliert worden.
Aus „neune" wurde „sybne"! Der Grund dafür
liegt auf der Hand: Wie wir aus verschiedenen
Quellen wissen, hat das Urbar bei den
Grenzstreitigkeiten zwischen der Herrschaft
Schramberg und dem Herzogtum Württemberg
immer wieder eine wichtige Rolle gespielt
. Da war es mehr als nur ein Schönheitsfehler
, wenn es ein Datum trug, das zwei
Jahre jünger war als das des Beginns der Herrschaft
des Rochus Merz auf dem Schramberg.
Mit einem um zwei Jahre vordatierten Urbar
ließ sich dagegen „trefflich streiten" und, wie
1558 gegenüber Herzog Christoph tatsächlich
geschehen (vgl. „D'Kräz", Heft 11, S. 14),
nachweisen, daß die von der Gegenpartei an-
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