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gefochtenen Herrschaftsgrenzen „von Anfang
an" bestanden.
In diesem Zusammenhang noch eine weitere
Merkwürdigkeit: Als er am 12. September
1549 den Inhalt seiner Briefe, wie wir noch
hören werden, widerrufen und sich verpflichten
muß, seine Amtsgeschäfte auf dem
Schramberg zu Ende zu führen, ist plötzlich
von zwei Registraturen und zwei Urbaren die
Rede: Er soll sich „in sechs tagen widerumb
selber zum Schramberg stellenn, dem Herren
die zwe Registratturen, auch die zwai Urbar
über schrambergische und staffelfeldische
brieff und guter volkomenlich verfertigen
und außschreiben." Rochus Merz muß ihm
also, kaum daß er mit der für ihn vorgesehenen
Arbeit, nämlich der Einrichtung einer Registratur
und der Abfassung eines Urbars für
ov
Abb. 2: Die erste Seite des Urbars
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(Vorlage und Aufnahme: Hauptstaatsarchiv Stuttgart)
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