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Herrn Geheiß. Falls er solche im Besitz hat,
muß er sie unverzüglich herausgeben. Die
gleichen Auflagen hat er bei Amtsgeschäften
für den Abt von Murbach und andere
befreundete Herren zu beachten.
5. Er hat sich binnen sechs Tagen (s.o.) wieder
auf dem Schramberg einzufinden und
seine Amtsgeschäfte zu Ende zu führen,
nämlich die Anlage der beiden Registraturen
und Urbare mit den schrambergischen
und staffelfeldischen Urkunden und Besitzungen
(s.o.).
Zur Einhaltung dieser Auflagen mußte sich
Hans Reiseisen vor drei Zeugen eidlich verpflichten
. Diese waren Valtin Zaegky, Philipp
Gönn und Steffan Seckler.
Hans Reiseisen kehrt nach alledem reumütig
auf den Schramberg zurück und macht sich
wieder an die Arbeit. Was aus seinen Aufträgen
hinsichtlich der Herrschaft Staffelfelden
geworden ist, muß noch erforscht werden. Es
ist anzunehmen, daß er sie genauso sorgfältig
erledigt hat wie die für die Herrschaft
Schramberg. Von letzteren zeugen das im
Hauptstaatsarchiv Stuttgart liegende Urkundenverzeichnis
und das wiederholt erwähnte
Urbar. Diese Arbeit hat sich sicher bis weit
ins Jahr 1550 erstreckt. Danach verlieren sich
seine Spuren.
Stadtschreiber von Gebweiler
Erst 1557 ist Hans Reiseisen wieder faßbar. Er
ist nun Stadtschreiber und Kellermeister in
Gebweiler (Elsaß), das damals zur Abtei Murbach
gehörte. Es sei daran erinnert, daß er
sich in seinem Widerruf unter Pkt. 4 auch gegenüber
dem Abt dieses Klosters zu unbedingter
Loyalität verpflichten mußte. Daraus
läßt sich schließen, daß zwischen Rochus
Merz und dem Abt von Murbach, der im „Actum
" als „Herr des Herren" bezeichnet wird,
ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis bestanden
haben muß.
In der Tat, einer Urkunde von 1562 läßt sich
entnehmen, daß Rochus Merz „Expeditor"
(s.o.) des Fürstabts Johann Rudolf von Murbach
und Lauders war und in dieser Eigenschaft
von 1557-60 den gesamten Haushalt
der Stadt Gebweiler, einschließlich der Rentkammer
, Kellermeisterei, des Bergwerks und
der Münze, wo die Abtei Murbach von
1544-1666 ihr eigenes Geld prägte, zu prüfen
hatte. Mit der Verwaltung des gesamten
Vermögens hatte Rochus Merz keinen geringeren
als seinen ehemaligen Schreiber Hans
Reiseisen eingesetzt, der als Stadtschreiber
von Gebweiler ohnedies in Diensten des Abtes
stand.
Rochus Merz - von ihm stammt diese Urkunde
- bestätigt darin Hans Reiseisen, daß
er nicht nur einwandfreie Arbeit geleistet,
sondern auch sämtliche Unterlagen, nämlich
„alle Reitungen (Rechnungen - Verf.) sampt
den darzu gehörigen Registern, Quittungen,
Urkunden und dergleichen" zu seinen „sicheren
Händen zum Schramberg geantwurt"
(übergeben - Verf.) habe. Er spricht ihn nicht
nur von allen weiteren Forderungen seinerseits
„gantz frey und ledig", erteilt ihm also
Entlastung, sondern übergibt ihm darüber
hinaus „umb seiner fleissigen und getriuwen
Dienst willen", für die er nur eine geringe Belohnung
erhalten habe, „anderthalb hundert
Gulden vererung", also 150 fl als Geschenk.
Ist dies nach allem, was zwischen den beiden
Abb. 4: Siegel Hans Reiseisens, Stadtschreiber in
Geb weiter/Elsaß. Das Hufeisen im Wappen ist
wohl vom Namen abgeleitet
(Vorlage und Aufnahme: Hauptstaatsarchiv Stuttgart
)
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