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Egon Herold:
KARL AUGUST KRÄUTLE -
EIN MEISTER DES REPRODUKTIONSSTICHES
Vor 160 Jahren in Schramberg geboren
Wenn die Staatsgalerie Stuttgart 1993 ihr
150jähriges Bestehen feiern konnte, so verdankt
sie dies nicht zuletzt einigen leitenden
Persönlichkeiten des 19- Jahrhunderts, die
mit großer Sachkenntnis und oft herausragender
künstlerischer Begabung ihr Amt versahen
. Einer von ihnen war zwischen 1880 und
1908 der Leiter der Graphischen Sammlung:
der 1833 in Schramberg geborene Radierer
und Kupferstecher Professor Karl August
Kräutle. Die Sammlung, die eine sehr wertvolle
Kollektion des italienischen Barock enthält
, verdankt Kräutle u.a. den Ankauf des
hochbedeutenden Tiepolo-Konvoluts. Er war
außerdem seit 1865 Lehrer und ab 1868 Professor
an der Kgl. Akademie der Bildenden
Künste in Stuttgart.
Karl August Kräutle wurde am 12. Juni 1833
als letztes von 14 Kindern des Stiftungspflegers
Lorenz Kräutle in Schramberg geboren.
Sowohl während seiner Schramberger Volksschulzeit
wie auch in der Realschule zu Rottweil
zeigte sich seine außerordentliche zeichnerische
Begabung. Er erhielt durch einen
Schwager Unterricht im Kupferstechen, so
daß er bereits mit 19 Jahren in die Kgl. Kunstakademie
München aufgenommen werden
konnte. Hier fand er auch seinen hervorragendsten
Lehrmeister, den berühmten Kupferstecher
Professor Julius Thaeter, und erhielt
zum Abschluß seiner Studien die große
Ehrenmedaille. Schon um diese Zeit, 1860,
hatte Kräutle eine Reihe erstklassiger Stiche
vollendet. Drei Jahre später zog er nach Dresden
, wo er in einem Kreis von Künstlern um
Ludwig Richter Aufnahme fand (Abb. 1).
Richter, seit seiner römischen Zeit selbst ein
Bewunderer Dürer scher Stiche, vermochte
wohl auch ihn für die Graphik alter Meister
zu begeistern. Nach einer sehr ersprießlichen
Studienzeit in Dresden erhielt er eine Anstellung
als Lehrer für Kupferstechen an der Kgl.
Abb. 1: Fotografisches Portrait von K. A. Kräutle
in jüngeren Jahren (Sammlung Gertrud Geyer)
Kunstschule in Stuttgart. Mit dem Erlaß vom
30. Dezember 1864 wurde „genehmigt, daß
K. an der Kunstschule dahier zu Ertheilung
von Unterricht im Kupferstechen sowie zu
der von der Kunstschuldirektion daneben beantragten
weiteren Lehraufgabe (Correktur
im Antiken- u. Aktsaal im Wochenwechsel
mit den anderen Lehrern, je in der 4. Woche)
gegen einen aus dem Dispsf. (= Dispositionsfond
- Verf.) der Kunstsch. zu schöpfende Belohnung
von 300 fl., jedoch zunächst nur
zum Versuche u. in jederzeit widerruflicher
Weise, verwendet werde"; und danach: „. . .
genehmigt, daß K. gleichzeitig an der Co-
miss. fd. gewerbl. Fortbschulen an den hiesigen
gewerbl. Fortbsch. zu Ertheilung von Un-
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