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chen Zeitrechnung ein, aber seine Festlegung
der Jahresdauer war nach Adam Riese „umb gar
ein wenig zu groß", nämlich um 0,00781 Tage:
eine «quantite negligeable», wie man meinen
möchte, die aber im Laufe der Jahrhunderte auf
mehrere Tage anwuchs. So fiel um die Mitte
des 16. Jahrhunderts die Frühjahrs-Tagundnachtgleiche
statt auf den 21. März, worauf sie
im Konzil von Nicäa im Jahr 325 festgelegt worden
war, auf den 11. März. Damit war auch der
kirchliche Festkalender in Unordnung geraten.
Papst Gregor XIII. (1572-1585) beschloß daher
, den Kalender neu zu ordnen und gleichzeitig
zu verfeinern. Durch eine päpstliche
Bulle wurde bestimmt, daß auf den 4. Oktober
1582, einen Donnerstag, sogleich Freitag, der
15. Oktober, folgen solle. Damit war zwar der
Kalender wieder in die Reihe gebracht, um
aber die Ungenauigkeit des Julianischen Jahres
zu beseitigen, wurde des weiteren bestimmt,
daß die sogenannten Säkularjahre (1600,1700,
1800 etc.) nur dann Schaltjahre sein sollen,
Abb. 2: links Anschrift des Herzogs Ludwig von Württemberg, rechts Stellungnahme der herzoglichen
Kanzlei mit Umrechnung des Absendedatums (Vorlage und Aufnahme: HStA Stuttgart)
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