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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_17/0013
gänger für sein Anliegen konnte Furtwängler
den Eindruck erwecken, daß sein Vorstoß einigen
Rückhalt im Dorf habe. Noch in anderer
Hinsicht erweiterte er sein Gesuch und machte
sich damit - zweifellos ein geschickter
Schachzug - zum Fürsprecher der ganzen Gemeinde
: Die Obrigkeit möge eine Mühle auf
der Aichhaider Allmend für die Gesamtgemeinde
genehmigen. Dabei wiederholte er die
bereits gegenüber der Herrschaft vorgebrachten
Gründe.

Der Inhaber der Herrschaft Schramberg, Graf
Ferdinand von Bissingen, wurde daraufhin von
der vorderösterreichischen Regierung in Freiburg
um eine Stellungnahme gebeten. Diese
erfolgte am 3. April 1789. In ihr verwies der
Graf zunächst auf das Urbar von 144719, wonach
die Aichhaider Gemeinde ihr Getreide in
der Herrschaftsmühle im Schramberger Tal
mahlen zu lassen habe. Die „landesfürstliche
Verordnung" hebe den Zwang der Mahlmühlen
zwar auf, befehle aber den einzelnen
„Dominien" (Herrschaften - Verf.) nicht, zur
größeren Bequemlichkeit der Untertanen neue
Mühlen zu errichten oder diesen die Erbauung
solcher zu gestatten. Außerdem seien laut Lagebuch
sämtliche Gewässer uneingeschränktes
Eigentum der Herrschaft, die folglich über
die Einrichtung von Gewerben, die von Wasserkraft
abhingen, frei verfügen könne. Bereits
am 9. April 1783 erhielt er die lapidare Antwort
aus Freiburg, er solle den „Supplikanten" (Bittsteller
- Verf.) durch sein Amt bedeuten, daß in
ihrer Angelegenheit nur der Herr Graf zuständig
sei und sie sich folglich nur an ihn zu wenden
hätten.

Die Aichhaider Bittsteller ließen einige Monate
verstreichen, in denen sie aber in dieser Sache
alles andere als untätig blieben. Furtwängler
und Dold schafften nämlich in aller Stille
das nötige Baumaterial herbei und stellten ihre
Mühle auf. Erst danach, am 1. März 1790, reichten
sie ordnungsgemäß ihr erneutes Gesuch
beim Amt in Schramberg ein und erklärten
darin kurzerhand, daß sie „die nötigen Materialien
herbeigeschafft und die Mühle aufgerichtet
hätten".20 Es war natürlich eine ungeheuerliche
Provokation, die Herrschaft vor vollendete
Tatsachen zu stellen, wobei die Begründung
für ihr unerlaubtes Vorgehen nur
allzu durchsichtig war: Der Herr Graf habe ihnen
im August des vorigen Jahres versprochen,
„daß er sehen werde, es (den Mühlenbau -
Verf.) ihnen zu erlauben, in einem Vierteljahre
wolle derselbe die Antwort von sich geben".
Damit deuteten sie an, daß sie pflichtgemäß
diese Frist abgewartet und erst danach gehandelt
hätten. Ihnen muß dabei nicht ganz wohl
in ihrer Haut gewesen sein, denn sie wußten
natürlich, daß sich alte Herrschaftsrechte nicht
ohne weiteres aufkündigen ließen. Deshalb boten
sie der Herrschaft folgende Entschädigung
an: Ein jeder der zukünftigen vier Mühlenbesitzer
-Joseph Furtwängler mit Johann Maurer,
Jakob Dold, Joseph Nagel und Anton Kopp -
wolle 50 fl. geben, ebenso Joseph Kopp, wenn
er die Mühle seines Bruders Anton mitbauen
und danach darin mahlen dürfe.
Das Schramberger Amt gab den Zwischenbescheid
, daß es das Gesuch der Herrschaft vorlegen
werde, daß aber bis zu deren Antwort
bei Androhung einer empfindlichen Strafe in
der Sache nichts weiter unternommen werden
dürfe.

Bereits am 17. März 1790 kam der erneute ablehnende
Bescheid der Herrschaft, allerdings
mit einer Begründung, die im Widerspruch zur
Rechtsauffassung Freiburgs, wie sie am 9. April
1789 geäußert worden war, stand: Die Herrschaftsmühle
im Schramberger Tal sei nicht ihr
Eigentum, sondern nur ein Lehen, folglich könne
sie nicht ohne Einwilligung des Landesherrn
einen Vertrag eingehen, der zum Nachteil
dieser Mühle den Bau von Privatmühlen erlaube
. Es bleibe aber den Bittstellern unbenommen
, bei der vorgesetzten Behörde gegen
diese Entscheidung Beschwerde zu führen. Allerdings
sollten sie, „wie es gehorsamen Untertanen
zustehe, von allen weitern eigenmächtigen
Vorschritten (Vorgehen - Verf.) sich
enthalten".

Fünf der sechs Bauern - Johann Maurer scherte
aus - beschritten den Weg des Einspruchs,
weil sie wie weiland Wallenstein21 fanden, die
Sache habe „zu ernsthaft angefangen, um in
nichts zu enden". Erneut wurde der Graf um
Stellungnahme gebeten, was am 13. April geschah
. Während die Bauern die alten Argumente
vorbrachten, sah sich der Graf nun
genötigt, auch zu deren Behauptung, er habe
die Erlaubnis zum Mühlenbau mündlich in Aussicht
gestellt, ausführlich Stellung zu nehmen.

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