http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_17/0015
sich offenbar nun zurück - die Angelegenheit
auf die Spitze, indem sie mit dem Mühlenbau
fortfuhren und ersterer sogar respektlose
Äußerungen gegen die Herrschaft machte. Die
Schramberger Beamtung konnte nun nicht
mehr länger zusehen. Sie bestrafte Furtwängler
„mit achttägiger öffentlicher Arbeit" und Dold
„mit zweimal vierundzwanzigstündigem Arrest
".
Es war ein Irrtum zu glauben, die beiden würden
nun endlich klein beigeben. Ganz im Gegenteil
! Die Mühlen wurden fertiggestellt und
der Mahlbetrieb aufgenommen, wobei Furtwängler
sogar mehreren Aichhaldern gestattete
, in seiner Mühle zu mahlen.
Dadurch hatte der Konflikt eine weitere Zuspitzung
erfahren. Die Herrschaft mußte nun,
um einem drohenden Autoritätsverlust vorzubeugen
, drastische Maßnahmen ergreifen. Sie
verurteilte Furtwängler und Dold zu je „achttägiger
öffentlicher Schanzarbeit", setzte aber
die Strafe wegen der großen Kälte - es war
mittlerweile Januar geworden - zunächst aus.
Außerdem ordnete sie eine Gemeindeversammlung
für Aichhalden an, in der „ein geschärftes
Dehortatorium (Abmahnung - Verf.)
bekanntzumachen sei. Einzelne Zuwiderhandelnde
würden mit „achtägiger öffentlicher
Arbeit mit leichten Eisen"22 bestraft. Sollte es
aber zu „öffentlichem Ungehorsam" kommen,
müßte das unverzüglich dem K.K. Kreisamt23
angezeigt und „um lehens- und landesherrliche
Unterstützung gebeten werden". Im Klartext
bedeutete dies den Einsatz von Militär!
Der Schramberger Oberamtmann Dr. Gleichauf
hatte die undankbare Aufgabe, in der Gemeindeversammlung
am 28. Januar 1791 die herrschaftliche
Abmahnung samt der Strafandrohung
bekanntzugeben. Die Stimmung in der Bevölkerung
muß ziemlich gereizt gewesen sein,
denn als er erklärte, daß die von Furtwängler
und Dold widerrechtlich gebauten Hofmühlen
für Dritte auf immer und für die beiden solange
gesperrt bleiben sollten, bis diese sich den
herrschaftlichen Anordnungen gebeugt hätten,
brach „unter der Gemeinde ein gewaltiger Lärm
und ungestümes Geschrei aus". Auf die Ermahnung
Dr. Gleichaufs, sie sollten mit Gelassenheit
und Anstand ihr Anliegen vorbringen, verlangten
sie, die Herrschaft solle entweder auf Aich-
halder Grund eine Mühle erbauen oder ihnen
die Erlaubnis zur Errichtung einer solchen auf
Gemeindekosten geben.
Der Oberamtmann erklärte sich zu Recht nicht
zuständig und verwies sie, weil sie Untertanen
der Herrschaft seien, an diese. Solange von
dieser Seite keine Entscheidung ergangen sei,
hätten sie den schuldigen Gehorsam zu leisten
und die an sie ergangenen Verbote streng zu
beachten. Als er hierauf die Unterschrift des
Stabsvogts, des Beivogts und der beiden ersten
Richter24 unter das Protokoll verlangte, brach
erneut ein Tumult aus. Grund der Empörung:
Mit ihren Unterschriften bestätigten sie das
Verbot, in Furtwänglers Mühle zu mahlen. Dr.
Gleichauf versuchte vergeblich, ihnen die Sache
begreiflich zu machen. Das Geschrei ging
solange weiter, bis einer aus ihrer Mitte den
Vorschlag machte, die Aichhaider sollten sich
zur Beratung zurückziehen. Damit waren alle
einverstanden. Nach kurzer Beratung erklärten
fünf Abgesandte, sie blieben bei ihrer bisherigen
Haltung. Der Stabsvogt könne das Protokoll
in seiner Eigenschaft als Vertreter der Herrschaft
, nicht aber im Namen der Gemeinde unterschreiben
. Statt der früheren Alternative, Errichtung
einer Gemeindemühle durch die
Herrschaft oder durch die Bewohner Aichhaldens
selbst, wurde jetzt nur noch der Bau in Eigeninitiative
gefordert.
Auch nach dieser Gemeindeversammlung
scherten sich die Aichhaider nicht um die obrigkeitlichen
Verbote und Strafandrohungen.
Nach wie vor ließen sie ihre Frucht in Furtwänglers
Mühle mahlen, statt sie in die Mühle
im Schramberger Tal zu karren. Das blieb dort
natürlich nicht unbemerkt. Der herrschaftliche
Gärtner Xaver Merkle erstattete deshalb am 9.
Februar Anzeige. Daraufhin schickte die gräfliche
Beamtung den Amtsdiener Hans Georg
Kräutle, den Zollbereuter25 Salomon Bauknecht
und den Mühlenmeister Matheis Neef mit dem
Auftrag nach Aichhalden, in der Mühle Furtwänglers
das Mühleisen26 auszubauen und diese
damit stillzulegen. Falls ihnen in größerem
Umfang öffentlicher Widerstand geleistet würde
, sollten sie unverrichteter Dinge wieder abziehen
.
Die drei Amtspersonen taten wie befohlen: Sie
zogen zum Haus des Furtwängler, wo sie aber
nur seine Frau antrafen. Von dieser forderten
sie die Herausgabe der Schlüssel zur Mühle.
13
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_17/0015