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oberamtliche Kommission würde den Widerstand
der Untertanen nur noch verstärken,
wenn keine militärische Unterstützung bereitstünde
. Darum erwarte sie von der Regierung,
die allein über die nötigen Truppen verfügte,
sofortige Anweisungen über das weitere
Verhalten. Daß die Zeichen wirklich auf
Sturm standen, wird aus der Schlußbemerkung
deutlich, wonach „eine schieinige und verfängliche27
Verfügung vielleicht umso mehr
nothwendig seyn dörfte, um durch ein abschreckendes
Beyspiel der weiteren Verbreitung
des Geistes der Unruhe und des Aufstandes
bey andern mittel- oder unmittelbaren
landesfürstl. Gemeinden mit Nachdrucke vorzubeugen
".
Die Lage war ernst und höchste Eile geboten.
Freiburg verfasste mit Datum vom 21. Februar
1791 ein sogenanntes Gehorsams- und Warnungspatent28
an die Gemeinde Aichhalden,
den ein kreisamtlicher Kommissär von Rottenburg
der versammelten Einwohnerschaft zu
verkünden und anzuschlagen hatte.Dieses „Patent
" hat folgenden Wortlaut:
Wir, die K.K. v(order-)ö(sterreichische)
Landesregierung haben uns umständlich29
vortragen lassen, was für Unfug
und Frevel ihr, die Gemeinde Aichhalden
, wegen Erbauung eigener und Gemeindsmühlen
schon seit längerer Zeit
und besonders erst seit einigen Wochen
getrieben habt, daß nämlich Josef Furt-
wängler, Bauer ob der Riese, und Jakob
Dold, eigenmächtig Hofmühlen erbaut
haben und ihr zum Theil in solchen
wirklich mahlen lasset, ungeachtet
euch dergleichen Bau nicht nur von
eurer Herrschaft, sondern auch von
uns ausdrücklich und wiederholt ver-
bothen, und ihr angewiesen worden
seyd, dieses euer Gesuch nach der allerhöchsten
Vorschrift in der Ordnung
auszuführen und Bescheid abzuwarten
, daß ihr ferner hiebei noch wider
eure Herrschaft ganz respectlose Reden
ausgestoßen habt, daß ihr weiters im
Jänner abhin die herrschaftliche Warnung
, euch dieser Mühlen für Mahlgäste
gar nicht, für die Eigenthümer aber
wenigstens so lange nicht zu bedienen,
bis diese sich mit der Herrschaft darüber
abgefunden haben werden,
schnöde verachtet habt, und ihr endlich
am 9. dieses (Monats), als die Herrschaft
den Gerichtsdiener mit dem
Zollbereuter und dem Mühlmeister abgeschickt
hatte, um diese Mühlen
durch Aushebung des Mühleisens stillstehen
zu machen, ihr euch sogar erfrechet
habt, euch mit allerhand Instrumenten
zu bewaffnen, zusammenzurotten
, an diese von der Oberheif0
abgeschickte herrschaftliche Gerichtsleute
und Diener Hand anzulegen und
sie gefährlicherweise zu mißhandeln,
mithin in öffentliche Gewalt auszubrechen
und zum Beschluß noch mit denselben
euren Spott zu treiben, da ihr sie
mit Gewalt in die Mühlen geführt, um
sie anzusehen3 \ ungeachtet keiner derselben
auch nur ein unschönes Wort
wider euch vorgebracht... Dieses Verfahren
läuft auf das gröblichste wider
göttliche und menschliche Gesetze, und
wir können es pflichtenhalber nicht
unbestraft hingehen lassen. Wir
schicken daher einen Commissarius
aus dem Mittet2 des K.K. Kreisamts zu
Rottenburg an euch und tragen demselben
auf, euch das gegenwärtige Patent
zu verkünden und anzuschlagen,
euch ein so äußerst sträfliches Betragen
auch noch mündlich auf das
schärfste zu verweisen, den Frevel ordnungsmäßig
zu untersuchen und einsweil
die vorzüglich Schuldigen zur Bestrafung
nach Rottenburg abzuführen,
vor allem aber die wider das Verboth
eigenmächtig erbauten Mühlen ohne
weiters abbrechen zu lassen, jedoch
den Häusern, worinn diese Mühlwerke
angebracht sind und überhaupt alles
dessen, was nicht zum Mühlwerk
gehöret, unbeschadet. Wir versehen
uns, daß ihr euch den Befehlen unsers
Commissarius und überhaupt allem,
was derselbe sonst anzuordnen befinden
wird, nicht nur nicht widersetzen,
sondern vielmehr allen schuldigen Gehorsam
leisten und euch durch solchen
den Weg zu einer gelindern Behandlung
eröffnen werdet.
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