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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_17/0022
Die Beschwerden der Untertanen

Die Vorgeschichte und der Ablauf des Prozesses
sind in einem Missivprotokoll aus dem Jahr
1662 dokumentiert. Kern des Prozesses war
die Examinierung von 63 Zeugen, nämlich 61
Untertanen und zwei ehemaligen, zwischenzeitlich
ins Amt Triberg verzogenen Untertanen
der Herrschaft Schramberg (Abb. 3). Beide
Parteien erhielten eine Ausfertigung des Protokolls
. Eines davon befindet sich im Stadtarchiv
Schramberg2.

Die Vögte, die Ausschüsse und der größte Teil
der (männlichen) Untertanen fassten ihre
Beschwerden in 40 Probatorialartikeln zusammen
:

In der Bannmühle im Schramberger Tal,
so die Beschwerdeführer, hülfen ihnen
der Müller und der Mühlenknecht gegen
alte Gewohnheit nicht mehr beim Auf-
und Abladen. Die Lauterbacher und Sulzbacher
Bauernschaften leiteten aus der
Abgabe von jährlich 10 Malter Molzern
das Recht ab, vom Mühlenbann befreit

Abb. 3: Auszug aus der Zeugenliste von 1662: Die
Zeugen aus dem Stab Mariazell (hier: Mergenzell,
vgl Bad Mergentheim)

zu sein und in den näherliegenden württembergischen
Mühlen mahlen lassen
zu dürfen.

Auf Mariazeller Gemarkung befand sich,
wie schon im Urbar des Rochus Merz
verzeichnet, die Mühle beim Weiher. Die
Gemeinde Mariazell empörte sich darüber
, dass sie in die im Dreissigjährigen
Krieg zerstörte, inzwischen durch Fronarbeit
der Untertanen wiederaufgebaute
Bannmühle im Schramberger Tal gezwungen
werden sollte. Ausserdem
wurde von ihr ebenfalls eine Abgabe
von jährlich 10 Malter Mühlenzins verlangt
, die sie doch „Hievor niehmalen
haben geben müssen"3.
Bei Weiherfronen auf der Heuwies und
Ausbesserungsarbeiten an der Sulger
Steige war den Untertanen das Fronbrot
verweigert worden. Mehrmals war, so
Zeuge Christa(= Christian) Marte aus
Mariazell, das „Fronbrott hünderpliben,
insonderheit bei der Bannmühlin"4. Immerhin
sagten die Untertanen aus, dass
ihnen seit ihrer Klage das Fronbrot wieder
gereicht werde.

Die Taglöhner, die das Holz zum Bau öffentlicher
Gebäude, wie Bannmühle, Kirchen
oder Schulen, schlagen mussten,
beschwerten sich, sie müssten das Klafter
Holz größer machen als ehedem. Die
Tennenbronner Bauern, die dieses Holz
führen mußten, verwiesen auf die Huldigung
von 1648. Damals war ihrer Bitte
um Erleichterung ihrer Holzfuhrlast entsprochen
worden, jedoch „Wahr, daß
diese Last gemehrt, nicht gemündert, In
deme Sie über die 200 Klaffter Stamm-
holtz mit Höchster mühe aus den Wäldern
führen müssen, da hiervor dieser
Zeit die Fuhre bey 70 Klaffter gepli-
ben"5.

Die Mariazeller Untertanen waren erbost
über die Eingriffe des Herrn in die
Wälder Burschachen und Feurenmoos,
die sie als ihren Gemeindewald ansahen.
Im Zeugenverhör, dessen Fragen der Bis-
singensche Anwalt formuliert hatte,
wurden sie aber mit dem Vorwurf konfrontiert
, sie hätten Bau-, Brenn- und
Kohlholz aus diesen Wäldern gestohlen.

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