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„Die Lage der Herrschaft auf dem höheren
Teil des Schwarzwaldes läßt ein rauhes Klima
und einen rauhen Boden vermuten." Es wächst
hauptsächlich Gerste, Hafer, Heidekorn und
Kartoffel, in den engen Tälern sind Wiesen
und Obstbäume. Die Einwohner haben „jedes
Plätzchen kultiviert". Die schon vor 1834 angelegten
Weinberge wurden in späteren Jahren
verdrängt durch Kartoffel- und Rübenanbau.
Die Herrschaft besitzt 1227% Morgen ödes
Feld, das weder beweidet noch besteuert werden
kann, sowie 7381 Morgen Wald, der zum
Teil auf felsigen Boden liegt und meist aus
Nadelholz besteht.
Das Hauptwasser ist die Schiltach, „welche
ohnweit der Benzebene entspringt, ...dann
durch das Falkensteiner Tal, an dessen Ausgang
sich aus einem engen Felstälchen her die Berneck
damit vereinigt und das Schramberger Tal
hinabfließt... Sie durchfließt die ganze Herrschaft
. [...] Die Schiltach, welche erst von
Schramberg an diesen Namen hat und oberhalb
des Fleckens die Berneck heißt, nimmt bei
Schramberg auch den Lauterbach auf, mit dem
sich zuvor das Sulzbächle vereinigt hatte. Auch
das Kirnbächle und das Göttelbächle fliessen
in die Schiltach ein... Alle diese Bäche sind frisches
und reines Bergwasser und führen Forellen
und Krebse [...] Im Schramberger Tal war
nah am Bach ein VA Tagwerk grosser Weiher
und unterhalb der Falkensteiner Kirche ein
kleiner Fischteich."
„1547 schon ging eine Landstraße durch das
Lauterbacher und Schramberger Tal herab,
ebenso eine Steige nach Sulgen hinauf, eine
Landstraße über den Friedrichsberg und über
die sogenannte lange Brücke, deren kleinerer
Teil über die Markung von Waldmössingen lief
und von letzterem Orte unterhalten wurde.
Jetzt geht eine von Tübingen über Oberndorf
nach Hornberg und von dort teils nach Straßburg
, teils nach der Schweiz führende fre-
quente Post- und Kunststraße von Osten nach
Westen durch die Herrschaft über Sulgau, wo
eine von Rottweil kommende Kunststraße in
dieselbe einläuft, Schramberg, Lauterbach und
den auf ihrer westlichen Grenze stehenden
Fohrenbühl."
„Die Herrschaft Schramberg ist schon seit etlichen
Jahrhunderten in 6 Vogteien oder Ämter
eingeteilt, die bis 1806 unter dem gräflichen
Obervogtei-Amt in Schramberg stunden...",
berichtet der Chronist und zählt auf: „Schramberg
, Aichhalden, Lauterbach, Marienzell, Tennenbronn
, Langen-Kirnbach". Dieser Stab sei
1558 an Württemberg vertauscht und dafür
Sulgen zum 6. Stab gemacht worden. Tennenbronn
wurde 1810 Baden zugeteilt. In der
Herrschaft befinde sich kein Städtchen, sondern
nur 5 Pfarren, dagegen 9 Ruinenburgen,
nämlich „Ramstein, Schilteck, Berneck, Tierstein
, Oberfalkenstein, Unterfalkenstein, Altenburg
, Weyer und ein Burgstall im Walde Lie-
chenau hinter Heiligenbronn". Die Herrschaft
Falkenstein war ehemals viel größer als die
Herrschaft Schramberg, und auch hier zählt
der Chronist die früheren Grenzen auf, die bis
in die Baar reichten. Die Herrschaft war ein
Reichslehen. Ramstein und Falkenstein besaßen
gerichtliche Landeshoheit, geregelt war
die Jagdgerechtigkeit mit Rottweil, dagegen
hatte Schramberg das unbeschränkte „Besteuerungsrecht
und alle Geleitsobrigkeit."
Der Stand der Besitzer der Herrschaft Schramberg
wurde sehr verändert nach dem Erwerb
durch das Österreichische Kaiserhaus. Nun
hatten die Lehensbesitzer die Kriminaljustiz
mit Stock und Galgen inne. Auch die weiteren
Rechte wie Zoll, Fronen, Leibeigenschaft,
Zehnter usw. werden von Köhler aufgezählt.
1806 ging die Lehensherrschaft an Württemberg
, was wiederum viele Veränderungen mit
sich brachte.
Einem Bericht über Steuern und Abgaben läßt
Köhler einen solchen über die Leibeigenschaft
folgen.Von Aichhalden bezog der Gutsherr
allein 14 Leib- und 64 Hof fälle. „Weiber und
Kinder sind beinahe alle und auch manche
Männer leibeigen."
„Der Zehend von allen Arten des Ertrages lastet
auf allen Feldern [...] Alle Untertanen sind in
der Mühle zu Schramberg zu mahlen gebannt."
Auch über die Abgaben beim Sterben wird
berichtet: „Jeder leibeigene Mann... muß bei
seinem Sterben... das beste Stück Vieh geben
[oder] die beste Kleidung, bestehend in
Rock, Hosen und Wammes, samt Gewehr...
Weibsleute mußten... als Leibsteuer ein Fastnachtshuhn
geben...Weil durch sie die Leibeigenschaft
sich fortpflanzte, so mußten alle neugeborene
Kinder dem Obervogt angezeigt
werden, der sie ins Leibeigenschafts-Urbarium
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