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Abb. 1: Schuldschein über 1.500 fl. für den Verwalter
des Klosters Wittichen von der Gemeinde Aichhalden
G.A. Aichhalden
Die aufgenommenen Gelder reichten aber offensichtlich
nicht aus, denn auch noch später
mußte nach Gläubigern Ausschau gehalten
werden. Ein Schuldschein für den Verwalter
des Klosters Wittichen, Johann Michael Maus,
vom 3. Mai 1796 auf 1.500 fl. (Abb. 1) bestätigt
dies. Danach mußte „die Aichhaider
Bürger schaft für obiges Kapital alle für einen
und einer für alle so lange gutstehen, bis das
Kapital dem Darlehner (Gläubiger - Verf.) wieder
bezahlt wird, auch solle obiges Kapital alle
Jahre zu 4 % verzinst werden, und zwar jedesmal
auf den 3. Mai..."
Am Rande sei noch erwähnt, daß im nachhinein
auch die Anteilseigner des Gemeindewaldes
, wo das Holz für den Bau der Mühle
geschlagen worden war, billigerweise entschädigt
werden wollten.
Die Gemeindemühle und ihre Pächter
Bereits beim Baubeginn achtete die Gemeinde
streng darauf, daß „alles mit rechten Dingen zuging
". Zur Kontrolle der Ausgaben für die
Dienst- und Sachleistungen, den Schuldendienst
, den Mühlzins an die Herrschaft etc.
wurde schon 1792 eine Mühlenpflege eingerichtet
. Der erste Mühlenpfleger war, wie aus
dem „Mühlenbüchlein" ersichtlich, Hans Michel
Mayer. Gewissenhaft vermerkte er darin
selbst die kleinste Ausgabe, steckte doch auch
sein Geld - er hatte 200 fl. geliehen - in dem
Vorhaben. Einnahmen konnte er, von den Krediten
abgesehen, erst verbuchen, als die Mühle
ihren Betrieb aufnahm und die Kunden Mahlzins
zu entrichten hatten. Die Abrechnungen
der Folgejahre (ab 1794), die Auskunft über die
Rentabilität der Mühle in den Anfangs jähren
geben könnten, sind leider unauffindbar. Erst
ab 1815 finden sich im Gemeindearchiv Aichhalden
eine große Zahl Büchlein im Folio-Format
, die in ein- oder zweijähriger Zusammenfassung
die Abrechnung der Mühlenpflege
enthalten.
Aus diesen Büchlein lassen sich auch manche
interessante Einzelheiten über den Beginn und
Verlauf der Mühlengeschichte entnehmen. Dabei
ist zu beachten, daß durch den Brünner
Vertrag und Preßburger Frieden von 1805 die
bis dahin vorderösterreichische Grafschaft Hohenberg
mit der Herrschaft Schramberg dem
Königreich Württemberg einverleibt wurde.
An die Stelle der sprichwörtlichen österreichischen
„Liberalität" trat nun württembergische
Akkuratesse, was sich bis in die Aktenordnung
hinein bemerkbar machte. So mußte etwa der
Jahresrechnung der Mühlenpflege ein sog.
Praemissum (Vorbemerkung - Verf.) vorgeschaltet
werden. Das erste in dem Büchlein
von 1818/19 trägt nicht von ungefähr den Vermerk
: „So künftig bei jeder Rechnung zu gebrauchen
". Diese Jahresrechnung wurde von
Mühlenpfleger Johann Martin Broghammer,
Schmied, verfaßt und geht von Georgi 1818 bis
30. Juni 1819 (Abb. 2a, b). Sein Praemissum enthält
so viele Details der Mühlengeschichte, daß
es im folgenden, ins heutige Schriftdeutsch
übertragen, wiedergegeben werden soll:
Praemissum
Nicht alle zum Stab Aichhalden gehörigen
Bürger haben Anteil an dieser Kasse,
sondern bloß diejenigen, welche ursprünglich
zum Dorf gehören und sich
nach und nach darin eingekauft und niedergelassen
haben. Mithin sind alle auf
den einzelnen Höfen und Herbergen zerstreute
Stabsangehörige davon ausgeschlossen
.
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