Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_20/0034
ßonba-'ricflt iottweil.

3m Slawen bcs S>eutfd)en Volkes!

©tfd)äitenummct:
(bei aUtn (Einflabtit anjueetan) Straffei)« gegci

.„ .,/,(. 1.) den am 9.1-1912 in Schramberg geb. und daselsbt ,

&*b. ^-40/^a. Hermann-Haatstr.8, wohnh.led. Buchbinder

garj 8 o h m i d»

2. ) den am 15.5.1918 in Schramberg geb. led.Maschinen

einstelle^ B r tt e t 2 e ,

z.Zt. als Arbeitsmann beim BAS. Abt.4/261 in der
Heilstätte friedrichsheim Märze11/Baden,

3. ) den am 31«3.192o in Schramberg geb. u. dort,

Göttelbachstr. 13 wohnh. led. Pabrikarbeiter

Felis E o m i n ff , Werneratr.3,

4. ) den am 15.11.1919 in Schramberg geb.,das.wohnn.,

led.Meohanikig Bdwin g a i 8 e r,

5. ) den am 9.1-1920 in senramberg, geb.,daa.Tier-

steinstr.3S wohnh.led.Schreiner

«eaeiTerg.g.d.TO. ttb--&2Üä

™"9,WltfftS £anb8erid,t5 in Hottweil

-,0t in bet etftutg oom lo.AUgttst 1939 • an *« teU9enommen l,abm

üandgerlohtsrat Söiwr

als Sotfi&enber,
landgeriehtarat.Rtfoastetter,

Landgerl ohtsrat Di.. Bahn.

als betfifienbe 3Ucf)ter,
r. Semein"

Johann Biedlinger, Semelndepfleger in Schörzingen,
Christian Meesner. Sägwerksbesitzer in TrOesingen,

als Sdjüffen,

Oberstaatsanwalt Braun

als SBeatnter bet Staatsanwaltfd)aft,

JastizasBistent Eigner

als Urkunbsbeamtet bet ©efd)öftfteUe,

jüt Äed)t erkannt:

Sie Angeklagien werden unter Übernahme der Kosten
auf die Staate-kasee freigesprochen.

Urteil des Landgerichts Rottweil vom 19.8.1939

Jugendlichen aber noch nicht beendet; denn
als sich fünf Freunde wie bisher in ihrem Landhaus
auf dem Mönchhof trafen, und zwar privat
, wurden sie vom HJ-Streifendienst angezeigt
. Daraufhin erhob die Staatsanwaltschaft
vor dem Landgericht Rottweil Anklage gegen
sie, und zwar gegen Karl Schmid, Erich Brüstle,
Felix Roming, Edwin Kaiser und Erwin Rall3 -
alle aus Schramberg.

Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, gegen
eine Verordnung des württembergischen Innenministers
vom 13.8.1935, wonach sportliche
Aktivitäten den konfessionellen Vereinen
untersagt war, verstoßen zu haben.
Das Landgericht Rottweil beschrieb zunächst
der Art der Zuwiderhandlung: Die Angeklagten
hätten 1937 in einem alten Leibgedinghaus im
Mönchhof zwei Räume als „Wochenendheim"
für sich und ihre Kameraden vom katholischen
Jungmännerverein gemietet. Träger des Mietverhältnisses
seien aber sämtliche Angeklagten
gewesen. Sie hätten durch Umlage die Miete
unter sich aufgebracht und sie dann an den
Vermieter abgeführt.

In welcher Weise nutzten sie das Wochenendheim
? Darüber berichtet die Anklageschrift mit
folgenden Worten:

„Sie gingen zumeist am Samstagnachmittag
von Schramberg aus entweder einzeln oder
in Gruppen hinaus, verbrachten den Abend
mit Lesen, Singen und Spielen und übernachteten
in dem Schlafraum. Am Sonntag unternahmen
sie kleinere Wanderungen in die
Umgebung oder spielten Tischtennis, Ringtennis
und gelegentlich mit einem kleinen
Ball auch Handball. Bei warmem Wetter
badeten sie in einem kleinen Weiher in der
Nähe des Hauses. Das Essen bereiteten sie
selbst zu, wobei sich besonders der Angeklagte
] Roming als Koch hervortat. Am
Sonntagabend kehrten die Angeklagten]
dann wieder nach Schramberg zurück.
Gelegentlich waren ausser den Angeklagten]
noch andere jüngere Burschen, die ausnahmslos
entweder dem katholischen Jungmännerverein
als Mitglieder angehörten
oder aber - teils auf Grund früherer Mitgliedschaft
- mit ihm sympathisierten, über
das Wochenende in dem Heim".
Auf Grund dieser Feststellungen kam das
Gericht dann zu folgendem Beschluß
„Die Angeklagten] haben sich zweifellos in
der ihnen im Eröjfnungsbeschluss zur Last
gelegten Weise betätigt. Trotzdem konnten sie
nicht bestraft werden, weil ihnen nicht nachzuweisen
war, dass sie für den katholischen
Jungmännerverein Schramberg das Wochenendheim
gemietet und dass sie sich als ausschliessliche
oder nahezu ausschliessliche Vertreter
dieses Vereins dort aufgehalten hatten....
Demnach waren die Angeklagten mit der Kostenfolge
des f 467 StPO freizusprechen".
Mit dem Freispruch waren die ehemaligen
Mitglieder des katholischen Jungmännervereins
Schramberg zwar glimpflich davongekommen
, aber künftig mußten sie mit weiteren
Denunziationen durch die hiesige HJ rechnen,
wenn sie sich in ihrem Wochenendheim beim
Mönchhof trafen. Deshalb mußten sie sich
besonders vorsichtig verhalten. Der Kriegsbeginn
beendete auch diese Aktivitäten; denn die
Jugendlichen wurden von der Wehrmacht eingezogen
.

Die Anfänge des katholischen Jungmännervereins
in Schramberg

Die Entstehung des katholischen Jungmännervereins
in Schramberg geht in seinen Anfängen

32


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_20/0034