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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_24/0004
Günter Buchholz:

„UNGEHORSAME, HALSSSTARRE UND BETROHLICHE
UNTERTHANEN" - UNTERTANENKONFLIKTE
IN DER HERRSCHAFT SCHRAMBERG VOM
16. BIS INS 19. JAHRHUNDERT

Die Folgen des Bauernkrieges

„Als Adam grub und Eva spann, wo war denn
da der Edelmann?" Mit diesen Schlagworten
kritisierten die Bauern und Handwerker im
Bauernkrieg von 1524 bis 1526 die angeblich
von Gott gewollte, vom herrschenden Adel
und von dem Teil der hohen Geistlichkeit, der
auch weltliche Herrschaftsrechte ausübte, als
Unterordnungsverhältnis ausgelegte Ständeordnung
.

Diese Ständeordnung war ursprünglich als
eine funktionale, arbeitsteilige und harmonische
Ordnung verstanden worden. Die Stände
sollten sich mit unterschiedlichen Aufgaben
gegenseitig ergänzen.

Die Geistlichkeit lehrte, hielt Gottesdienst und
unterwies die Gläubigen. Dem Adel oblag es,
zu schützen und zu schirmen, das Land und
die Leute zu verteidigen. Der Dritte Stand, vornehmlich
die bäuerliche Bevölkerung, schuf
die Ernährungsgrundlage für die beiden anderen
Stände.

Der Anspruch der Herren auf noch mehr herrschaftliche
Befugnisse und noch höhere Abgaben
und Dienste wurde oftmals mit Waffengewalt
durchgesetzt. Damit einher ging eine
zunehmende Geringschätzung der Bauern.
Körperliche Arbeit - das Wort „Arbeit" kommt
immerhin von arare = pflügen - wurde zunehmend
verachtet. Selbst wollte man sich die
Hände damit nicht schmutzig machen. Die
Bauern galten als Tölpel und ungebildete Lümmel
. Im Bayerischen ist „G'scherter" heute
noch ein Schimpfwort und erinnert daran, dass
die Bauern sich im Gegensatz zum gelockten,
langhaarigen und lang gewandeten Adligen
ihre Haare kurz scheren lassen mussten.
Trotz Musik, Tanz, reichhaltiger mündlicher
Überlieferung und großen Anstrengungen der
Dorfgemeinschaften zum Bau und zum Unterhalt
respektabler Kirchen galt die Bauernschaft
als kulturlos.

Die Forderungen der Bauern, die sich in einer
zunächst friedlich verlaufenden Massenbewegung
in Einungen und Schwurgemeinschaften
organisierten, sind als radikal und als für die
damalige Zeit zu demokratisch bezeichnet
worden.

Abgesehen davon, dass es keine falsche Zeit
für die Demokratie gibt, ist aber zu bemerken,
dass die Bauern praxisbezogen und lebensnah
Verhältnisse aufgriffen, die zum Teil im Bereich
der Selbstverwaltung schon bestanden. Dies
soll an einem Beispiel aus unserer Umgebung
deutlich werden.

Schon 1435 hatte die Bauernschaft, die „gebur-
same" von Sulgen, arm und reich, den Herren
von Kürneck, den Grund- und Patronatsherren
in Dunningen, das Mutterpfarrei von Sulgen
war, den Kirchensatz und das Pfarrwiddum für
Sulgen abgekauft. Nun zogen die Bauern den
Zehnten selber ein, verfügten über die landwirtschaftlichen
Erträge des Pfarrwiddums
und konnten ihren Pfarrer einsetzen und entsetzen
(d.h. absetzen, worüber selbiger dann
entsetzt war). Dies war der Beginn der selbstständigen
und selbstverwalteten Pfarrei St. Laurentius
in Sulgen.

Schon aus diesem Beispiel geht hervor, dass
die Bauern dann in den in ganz Süddeutschland
verbreiteten Zwölf Artikeln der Bauernschaft
in Schwaben mit der freien Pfarrerwahl
durch die Gemeinde gar nichts revolutionär
Neues forderten.

Neu und systematisch war allerdings die Begründung
all ihrer Forderungen aus dem Evangelium
heraus.

Diese Begründung konnte nach der Niederlage
der Bauern und der konfessionellen Zersplitterung
auf Grund des Rechtes der Landesher-

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