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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_24/0007
vorsichtig antworten mussten. Mit der Verhandlungsführung
unzufrieden, blieben sie
einer Sitzung fern und versammelten sich statt
dessen im Wirtshaus in Sulgen und drohten
mit Boykott. Nach Androhung eines Bußgeldes
wurde jedoch die Verhandlung fortgesetzt.

Der Vergleich von 1663 —

ein Achtungserfolg für die Untertanen

Der noch zu Lebzeiten des Landesherrn Ferdinand
Carl beschlossene Vergleich wurde den
Untertanen erst 1663 im Namen seines Nachfolgers
Sigismund Franz bekannt gemacht.
Gemessen an dem, was die Untertanen später
meist erfolglos forderten, kamen sie mit dem
Vergleich von 1663 verhältnismäßig weit.
Ihr führender Repräsentant, Talvogt Sebastian
(Basche) Maurer, der den Vergleich mit unterschrieb
, blieb im Amt. Der Vorwurf gegen ihn,
eine Rebellion angezettelt zu haben, war vom
Tisch.

In der materiellen Frage der Holznutzung
wurde festgelegt, dass die Mariazeller im Feu-
renmoos und Burschachen das Brennholz umsonst
und das Bauholz zu einem geringeren als
dem sonst ortsüblichen Preis beziehen dürften
. Allerdings wurde ihnen das Feurenmoos
und der Burschachen nicht als Allmende anerkannt
.

Die besetzten Fronen wurden auf die Vorschriften
des Urbar (vier Frontage im Jahr)
begrenzt, darüber hinaus gehende Fronen sollten
entlohnt und in jedem Fall sollte den Frönern
das Fronbrot und eine Gemüsesuppe gereicht
werden.

Der Baron von Bissingen hatte 1662 die
Bauern und Taglöhner noch beschuldigt, sie
hätten „untreulich und betrüglich" (Massivprotokoll
von 1662 im Stadtarchiv Schramberg
mit den Unterlagen des Prozesses) gefront,
indem sie die Ausbesserungsarbeiten an der
Sulger Steige als außerordentliche Fron angegeben
und dafür widerrechtlich das Fronbrot
verlangt hätten. Im Urbar hätte er dann nachgeschlagen
und diese Wegearbeiten als Dienstpflichten
der Bauern und der anderen Untertanen
vorgefunden, für die die Herrschaft keine
Verpflegung zu reichen habe. Hier entschied
nun die Regierung und Kammer vor allem im
Interesse der Existenzsicherung der armen
Tagelöhner, die bestenfalls eine Kuh im Stall

stehen hatten und auf Lohnarbeit im Handwerk
oder in der Landwirtschaft zum Überleben
ihrer Familie angewiesen waren.
Bei umfangreichen Fronen - Holzmachen,
Wege ausbessern, Bauten für die Heiligenfabrik
vornehmen - war ihnen in dieser Zeit kein Verdienst
möglich, und nun war von ihnen verlangt
worden, sie sollten zum Fronen auch
noch ihre eigene Verpflegung mitbringen. Dagegen
schob Innsbruck nun einen Riegel vor.
Die Untertanen hatten sich auch beschwert,
der Müller der Bannmühle helfe ihnen nicht
beim Abladen des Getreides und beim Aufladen
des Mehls. Dies sei gegen frühere Gewohnheit
.

Johann Friedrich hatte argumentiert, davon
stehe nichts im Urbar, und er könne und wolle
es sich nicht leisten, zum Auf- und Abladen einen
Mühlenknecht in Lohn und Kost nehmen
zu müssen. Hier entschied Innsbruck zu Gunsten
der Bauern, die dann, was auch zum Vorteil
der Schramberger Wirte war, noch genügend
Zeit zur Einkehr in Schramberg hatten.
Noch bestand keine allzu enge Verflechtung
der Interessen Habsburgs mit denen des Pfandinhabers
.

Im Falle des Aufwärters, den die Untertanen
dem Schlossherrn zu stellen hatten, sollte es
20 Jahre lang bei dieser Pflicht bleiben, doch
sollte der Aufwärter gut belohnt werden. Im
Sinne einer Arbeitsplatzbeschaffung war das
sogar eine günstige Regelung.
Allerdings - und das war die Schwäche des
Vergleichs - fehlte es an der Benennung einer
Schiedsinstanz, die festgelegt hätte, welches
nun der billige Preis für das Bauholz und der
gerechte Lohn für den Aufwärter sein sollte.
Eine weitere Schwäche bestand darin, dass in
zwei strittigen Punkten der Landesherr, Ferdinand
Carl, Erzherzog von Tirol, Chef einer
habsburgischen Nebenlinie, sich die Entscheidung
gewissermaßen als decisio ad principem
(als Urteil, das der Fürst selbst an sich zog) vorbehielt
, es jedoch zu seinen Lebzeiten nicht
mehr zu einer Entscheidung kam.
Einer dieser Punkte betraf den Leibfall, eine Art
Erbschaftsteuer, die beim Tode eines Leibeigenen
von dessen Angehörigen zu zahlen war.
Laut Urbar stand der Herrschaft beim Tod
einer leibeigenen Frau deren bestes Kleid, das
sie sonntags zum Kirchgang getragen hatte,

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