http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_24/0020
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Schreiben der vorderösterreichischen Regierung
an den Markgrafen von Baden
Gnaden Befehl gehorsamst nachgelebt, und
sich mit dem kayserl. Notari nach Wolfach begeben
, um von der dorthigen Schiffermeisterschaft
vernehmen zu können, in welche
Schadloshaltung und weiter Satisfaction selbe
sich mit ihm etwan einzulassen gewilliget sey.
Er musste aber zu seinem höchsten Bedauern
erfahren, dass die fürstliche Regierung ihr Versprechen
nicht gehalten hat und der Wolfachische
Beamte Dornblüth nur den Meister in
der Sache spielen muss, allermaßen selber dem
Notari von Raßler und dem Andre Kuenz diese
bedenkliche Declaration gemachet, daß 1 tens):
kein Schramberger Flöz zu Wolf ach mehr
durchpassiert werde, sondern die Schramberger
müssen ihr Flöz den Schiffern zu Wolfach
käuflich zu allen Zeiten überlassen 2 tens)
lasse man ilun, Andre Kuenz, so lange und vill
sein hinterlegtes Gelt nicht verabfolgen, viil
weniger ein Schadloshaltung angedeyen bis
nicht die Schramberger sich ihres anmaßlichen
Flözens -Rechts solemnissime begeben haben,
und dieses von beiden Regierungen aus-
gemachet und genehmiget seyn würde."14
Zwei Aspekte bringen ab Sommer 1766 Dynamik
in die festgefahrenen Positionen. Zum
einen gelingt es Andre und seinen Anwälten in
Tübingen von den Doctoren der dortigen juristischen
Fakultät ein Gutachten erstellt zu
bekommen, das die schrambergische Position
stärkt. Zum anderen ist es die Androhung und
schließliche Durchführung von Repressal-Maß-
nahmen gegen Fürstenberg. Man werde - so
die Drohung aus Freiburg - wenn eine Lösung
nicht anders zu erreichen sei, künftig mit gleicher
Münze zahlen und Wolfacher Flöße in der
österreichisch-lehnbaren Ortenau die Durchfahrt
verwehren, so lange bis Schramberger
Flöße durch Wolfach fahren dürfen. Eine solche
Maßnahme ist schon längere Zeit im Gespräch,
wird von schrambergischer Seite aus immer
dringlicher gefordert, kommt aber auf Grund
verschiedener Hinderungsgründe nicht zustande
, unter anderem deswegen nicht, weil
der für die Ortenau zuständige Markgraf von
Baden ein Vetter des Fürsten zu Fürstenberg
ist.
Erst nach einer direkt von höchster Stelle aus
durch die kaiserliche Hofkanzlei in Wien
erteilten Anweisung bleibt dem Markgrafen
August Georg von Baden-Baden als österreichischem
Lehensnehmer keine andere Wahl mehr,
als die Repressal-Maßnahmen gegen Wolfacher
Flöße in der Ortenau wirklich durchführen zu
lassen.
Der entsprechende Erfolg lässt nicht lange auf
sich warten. Die Wolfacher Schiffer sehen sich
gezwungen, einzulenken. Im Frühjahr 1770 ist
es dann so weit: Nach 15 Jahre langem Kampf
gegen die „Sperr", nach wiederholt vergeblichen
Versuchen durch Wolfach zu flößen,
kann Andre Kuenz an die Freiburger Behörden
melden: „daß mich die Schiffermeisterschaft zu
Wolfach mit einem kleinen Holtzfloß hat
endlich durchpassieren lassen".
Der Schramberger Flößer hat die Sperr zu Wolfach
überwunden. Das ist ein Erfolg, ein
Triumph - allerdings noch nicht der endgültige
; denn noch ist das gerichtliche Verfahren
nicht abgeschlossen, weder was die Entschädigungsfrage
angeht, noch was die endgültige
Entscheidung bezüglich der Schramberger Flö-
ßungsrechte auf der Kinzig betrifft. Und es ist
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