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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_24/0021
ihm von unerwarteter Seite her ein neuer Gegner
entstanden:Württemberg. Er darf aus württembergischen
Wäldern künftig kein Holz
mehr kaufen.

Seit bei der letzten Fürstenberg-Württembergischen
Flößerkonferenz auch für Schiltach
eine Zunftordnung und die Gründung einer
Schifferkompagnie nach Wolfacher Muster
beschlossen worden ist, kann Andre die solcherart
in die Kompagnie aufgenommenen
„Schifferzunftsverwandten" in Schiltach nicht
mehr wie bisher als Freunde betrachten. Es
handelt sich wie in Wolfach um eine kleine
privilegierte Gruppe, die auf ihren Geldsack
pochend alle Vorrechte und Vorteile für sich
beansprucht und den Schrambergern davon
nichts abgeben möchte.15
Andres Verbündete sind allerdings immer noch
die Schiltacher Waldbauern, vor allem die aus
dem Lehengericht. Sie sind es, die wegen der
neuen Flößerordnung Nachteile in Kauf nehmen
müssen, weil sie gegen überkommene Tradition
aus den Reihen der floßberechtigten
Schiffer ausgeschlossen werden. Andre ermuntert
sie, sich das nicht gefallen zu lassen.
Er stellt ihnen für ein entsprechendes Bittschreiben
an Herzog Karl Eugen sein Tübinger
Rechtsgutachten zur Verfügung, das diese in
großen Teilen wortwörtlich kopieren. Umgekehrt
verkaufen ihm die Lehengerichter Bauern
entgegen der zwischen Fürstenberg und
Württemberg vereinbarten Regelung - und
gegen das ausdrückliche Verbot des Oberamtes
Hornberg - Holz, das er nun nach Kehl flößen
möchte.

Vor allem ist es der für Schiltach zuständige
Hornberger Oberamtmann Goeltz, der sich den
Aktivitäten des Schrambergers entgegen stellt.
Er lässt das aus den Lehengerichter Wäldern
stammende Holz mit Arrest belegen und ist entschlossen
in Absprache mit Oberamtmann
Dornblüth von Wolfach unter allen Umständen
dafür zu sorgen, dass diese „Republikaner und
Aufrührer", wie er Andre und seine Freunde
bezeichnet - wenn man sie schon nicht hindern
kann, auf der Kinzig zu flößen -, dieses
nicht auch noch mit fürstenbergischem oder
württembergischem Holz tun. „Imaßen ich
gänzlich gesonnen bin", schreibt Oberamtmann
Goeltz an Dornblüth, „diese Rebellen,
wann sie sich nicht im Zaum halten lassen wollen
, und es nicht anders seyn könte, ehender
noch auf dem Willstätter Teich, wo die Künzig
am tiefsten ist, von dem Flotz hinunterstoßen -
und die Wasser-Probe von der Recht- oder
Ungerechtigkeit ihrer Postulatorum (Forderungen
) allda machen zu lassen, als ihnen nachzugeben
."16

Andre Kuenz hält dagegen. Im Juli 1770 zieht
er, der inzwischen in Zell am Harmersbach eine
Mühle gekauft hat und dort wohnt, mit seinen
Leuten wieder das Tal hinauf, um im Lehengericht
sein Holz zu holen. Als er in Wolfach
vom dortigen Wasserzoller angesprochen wird,
gibt er zur Antwort: „Ich will doch sehen, wer
mir ein freye kayserliche Land- oder Wasserstraß
zu gebrauchen verbiethet, wenn ich
den gebührenden Zoll dafür bezahle!" Der
kämpferisch klingende Spruch sollte das letzte
Lebenszeichen werden, das von Andre Kuenz
überliefert ist.

Am 3. September 1770 meldet sich Anwalt
Krapf, bei der k.u.k.-Regierung in Freiburg mit
der Nachricht: „Der Andre Kuntz, von Schram-
berg, welcher wegen der Flößunggerichtsame
durch die Kintzig wider die fürstenbergische
Schiffermeisterschaft zu Wolfach schon lange
Jahr Prozess geführet, ist mit Tod abgangen."17
Kein Hinweis, wann, wo oder auf welche Weise
Andre Kuenz ums Leben gekommen ist. Ein solcher
Hinweis findet sich auch sonst nirgendwo
. Sein Tod und sein Begräbnis sind
weder in den Kirchenbüchern Schrambergs,
seines Heimatorts, noch in Zell am Harmersbach
, wo er zuletzt wohnhaft war, registriert.
War es ein Unfall?

Die Geschichte vom Kampf des Andre Kuenz
gegen die Wolfacher Sperr könnte mit seinem
Tod zu Ende sein, wenn da nicht noch ein interessanter
Nachtrag wäre: Einige Wochen nach
Andres Tod taucht der vor Jahren nach Frankreich
ausgewanderte Bruder des Verstorbenen
in Schramberg auf und wünscht den Anwalt
Krapf zu sprechen. Der notiert am 7. September
1770 in einem Protokoll: „Es befindet sich des
verstorbenen Andre Kuntzen Bruder Fidelis
dahier, welcher in Paris verbürgert ist. Dieser hat
seine Reise von Paris zu seinen übrigen Brüdern
nach Schramberg von dämmen gemachet, die
von dem seligen Bruder angefaßte und schon
über 15 Jahre dauernde Schadloshaltungssache
contra die Fürstenbergische Schifferschaft zu

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