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Am 12. Juli 1702 entstand in Folge eines stundenlangen
Wolkenbruches eine furchtbare
Überschwemmung, wodurch das Schramber-
ger Tal so überflutet wurde, dass man ohne
Lebensgefahr nicht einmal zu Pferde von
einem Haus in das andere gelangen konnte. Bei
der Papiermühle wurde eine Scheuer weggerissen
und viele Häuser, Wiesen und Wege
beschädigt.
Am 11. Juni 1708 richtete der aus den Ufern
getretene Göttelbach großen Schaden an.
Grenzenlose Not und Elend entstanden, als im
darauffolgenden Jahr im gleichen Monat Juni
die Wasser des Göttelbaches alles zerstörten,
was man zuvor wieder hergestellt hatte. Zur
ersten der drei großen Schramberger Brandkatastrophen
kam es am 26. Mai 1716, als nachmittags
im Haus von Ochsenwirt Michael
Glenz ein Brand entstand, der innerhalb von
drei Stunden 26 Häuser vernichtete samt dem
Kirchturm, dem Kaplaneigebäude und den
vier Wirtschaften zum „Ochsen", „Bären",
„Pflug" und „Adler". Auch das Gasthaus
„Hirsch" wurde bei diesem Brand schwer in
Mitleidenschaft gezogen. Mit dem hölzernen
Kirchturm gingen auch die drei Glocken und
die Turmuhr zugrunde. 33 Familien verloren
ihr Obdach und ihre ganze Habe, so dass im
Ort unvorstellbare Not und Elend herrschten.
Noch im gleichen Jahr wurden 17 Neubauten
erstellt und auch der Kirchturm wurde aus
Stein wiederhergestellt.
Aus dem Jahr 1722 berichtet die lateinische
Pfarrchronik, dass am 24. März und am 7. Juni
schreckliche Hagelwetter an verschiedenen
Orten Schaden anrichteten. Am 23. März 1730
kam es nach 24-stündigen heftigsten Regenfällen
zusammen mit der Schneeschmelze im
Schramberger Tal zu einem derartigen Anschwellen
der Gewässer, dass das Hochwasser
„alle Brücken mit sich riss, dazu noch das Haus
von Ignaz Fischer bei der Säge völlig, und das
Haus des hiesigen Färbers Jakob Schwartz zur
Hälfte abriss und wegführte", wie die lateinische
Pfarrchronik berichtet.
Am 28. Mai 1732 traf die Herrschaft ein furchtbares
Ungewitter mit Sturm, Blitz und Hagelschlägen
und einem Wolkenbruch, der viele
Felder und Wiesen verwüstete. Aus dem Jahr
1747 wird berichtet, dass in der Herrschaft
viele Feuersbrünste vorkamen. Dies muss für
die Gegend immer wieder der Fall gewesen
sein, denn 100 Jahre später nimmt das Königliche
Oberamt (Oberndorf) „die in neuester
Zeit in dem hiesigen Oberamtsbezirk auffallend
häufig vorkommenden Brandfälle" zum
Anlass, „sämtlichen Ortsvorstehern die genaueste
und gewissenhafteste Handhabung der
Feuerpolizei-Gesetze einzuschärfen" (ein
Schreiben des Oberamts Oberndorf vom
19. Mai 1841). Welche Bedeutung und welche
Funktion hatte nun die Feuerglocke im Laufe
der vergangenen 250 Jahre und wann und wie
wurde sie geläutet?
Feuersignaleinrichtungen
in vergangenen Zeiten
Je nach dem Stande der technischen Möglichkeiten
erfolgte zu den verschiedenen Zeiten
bei Ausbruch eines Feuers die Alarmierung
der Wehrleute und der Bevölkerung. Eine
Württembergische Feuerordnung aus dem Jahre
1752 schreibt genau vor, wie die Glocken
bei Feueralarm zu läuten sind, „dass an allen
Orten der nötige Unterschied in Anziehung
der Glocken solchergestalten beobachtet werden
solle, dass man zuverlässig wissen könne,
ob es im Ort selbst, oder in der Nachbarschaft,
in der Nähe oder in der Ferne brenne, damit
sich jeder darnach richten könne" [...].
Eine handgeschriebene Instruktion, die sich
auf eine Feuerlöschordnung vom 20. Mai 1808
bezieht, unterscheidet hinsichtlich der Alarmierung
ebenfalls nach dem Brandort: „Alle
Turmwächter haben sogleich zu stürmen, es
versteht sich, dass, wenn das Feuer nicht in der
Stadt ist,bloß mit einer Glocke gestürmt wird".
Zum Jahre 1812 wird in der Schramberger Feuerwehrchronik
bemerkt, dass damals auf dem
Bergschloss keine Kanonen mehr waren und
deshalb die Schramberger um Rückgabe der
abgelieferten kleinen Kanonen baten, die bei
Brandfällen abgefeuert werden sollten. Nach
Erfüllung dieses Wunsches war bald wieder
von Böllerschüssen vom Schlossberg herab die
Rede.
1831 erschien in Württemberg eine neue „Lo-
kal-Feuerlösch-Ordnung nach Maßgabe und
Anleitung der General-Verordnung vom 20.
Mai 1808", die als Musterordnung für das
ganze Land galt. Danach war ein Reiter mit der
Feuermeldung unverzüglich in die Oberamt-
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