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Moxnman&o.
Abb. 13: Anzeige der Sehramberger Feuerwehr
im „Schwarzwälder Postillon "- Amts- und
Anzeigenblatt für Schramberg und Umgebung-
vom Mittwoch, 31- März 1886.
Stadt zu schicken, andere Feuerreiter um Hilfe
in die Nachbarorte. Für die Feuerreiter gab es
genaue Vorschriften und sogar ein gedrucktes
Meldeformular.
Der Schlosswart auf Burg Hohenschramberg
hatte bei Brandfällen das „Sturmzeichen mittels
Pöller" zu geben. Nach 1833 hörte aber
das Böllerschießen bald auf, nachdem die
umliegenden Gemeinden deutlich abwinkten,
sich an den Kosten für die Anschaffung einer
größeren Kanone zu beteiligen.
Die Schramberger Lokal-Feuerlösch-Ordnung
aus dem Jahr 1834 spricht auch nur mehr vom
Sturmläuten, das aber nur im Auftrag des
Schultheisen erfolgen darf, „außer wenn die
Flamme schon aus dem Gebäude herausschlägt
und also die Gefahr schon sehr groß
ist". Zunächst musste versucht werden, mit
einigen Handwerksleuten den Brand zu
löschen. Wenn dies nicht gelang, wurde vom
Kirchturm und vom Rathaustürmchen geläutet.
Eine weitere Schramberger Feuerlöschordnung
vom 9. Mai 1857 beklagt die schlechte
Hörbarkeit der nunmehr auf dem „Alten Rathaus
" angebrachten Feuerglocke: „Nachdem
bei Nacht oder stürmischer Witterung das
Sturmzeichen mit der Glocke auf dem Rathaus
nicht allen Bürgern, besonders den vom Rathaus
entfernt wohnenden nicht gleich hörbar
ist, so ist angeordnet, dass auch mit der Trommel
Feueralarm geschlagen werden soll [...]"
und legt fest, wer von der Feuerwehr im entsprechenden
Ortsteil trommeln muss.
Eine Anzeige der Schramberger Feuerwehr im
„Schwarzwälder Postillon" vom Mittwoch, 31.
März 1886 legt wiederum ganz genau fest, wie
mit den Kirchenglocken der beiden Kirchen
und der Rathausglocke richtig geläutet werden
muss (Abb. 13).
Im Jahre 1893 erließ die Stadt Schramberg eine
neue Feuerlöschordnung. Unter § 17 „Alarmoder
Feuerzeichen" heißt es wörtlich: „[...] a)
Wenn es in der Stadt brennt, wird von den
Meßnern der hiesigen 2 Kirchen und den ers-
teren beigegebenen Gehilfen mit allen Glocken
, sowie mit der sog. Feuerglocke auf dem
Rathaus (hier ist wieder das „Alte Rathaus"
gemeint) geläutet und die Feuerwehr mit dem
Hornsignal bzw. mit der Trommel alarmiert, b)
Wenn es auswärts brennt, wird mit der sog.
Feuerglocke geläutet und die Feuerwehr mit
dem Hornsignal, dem drei weitere Stöße beigefügt
werden, alarmiert [...]".
Nach der Wende zum 20. Jahrhundert ergaben
sich nun bald andere technische Möglichkeiten
der Alarmierung. Bereits 1907 rüstete
die Firma Junghans ihre Werksfeuerwehr mit
einer Weckerlinie aus, die am 21. September
1909 zur Hauptübung alarmieren konnte.
Der Erste Weltkrieg brachte für die Schramberger
Umgebung (Oberndorf und Rottweil!)
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