http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_26/0038
Der erste Freiamtsbürgermeister Josef Moosmann
(Foto um 1950)
Schwer (1850-1924), Bruno Hug (1870-
1947), Franz Pfundstein (1876-1942) und Severin
Hug (1870-1947). Als Gemeinderechner
wird der Wirt des „Rathauses" („Badischer
Hof") Carl Oehler (1868-1941) gewählt. Polizeidiener
wird Andreas Pfaff und Nachtwächter
wird Alfons Müller.
Außer dem Gastwirt Carl Oehler sind alle
Gewählten Uhrmacher bei Junghans in
Schramberg oder Fabrikarbeiter, die meisten
wohl in der Kammfabrik im Unterdorf, und
stammen fast ausnahmslos aus Lauterbach;
lediglich Johann Baptist Schwer ist in Nussbach
Pius Hug, der Gründer des Freiamts Unterdorf
geboren. Bürgermeister Josef Moosmann
„regiert" das Freiamt zehn Jahre lang. 1914 ist
er ins Dorf gezogen und hat alle Gründungsmitglieder
überlebt. Im Protokollbuch von
1954 wird er als „Moosmann Josef (Altbürgermeister
(Dorf-Dobler)) " in der Liste der über 75
Jahre alten Mitglieder aufgeführt, die eine Nikolausbescherung
bekommen. Auch verzeichnet
das Kassenbuch von 1951 ein „Vesperf Ehrenbürger
Moosmann Josef 1.92 (DM) " auf der
Ausgabenseite. Es mag erstaunlich sein, dass die
Bürgerversammlung einen so jungen Mann zu
ihrem Bürgermeister wählt, aber schließlich ist
ohnehin ein anderer der „Macher" im ersten
Jahrzehnt der Bürgervereinigung.
Pius Hug — der „Macher"
Pius Hug ist 1904 achtunddreißig Jahre alt. Er
ist das letzte von zehn Kindern des Uhrmachers
Valentin Hug (1822-1892) und seiner
Frau Katharina geb. Armbruster (gest. 1893).
Auch er ist Fabrikarbeiter, aber die von ihm
geschriebenen Protokolle von 1904 bis 1914
weisen auf eine außergewöhnliche sprachliche
Gewandtheit hin. Natürlich macht er Rechtschreib
- und Grammatikfehler, aber sein
geschriebenes Hochdeutsch ist erstaunlich gut,
wenn man bedenkt, dass die protokollierten
Verhandlungen mit Sicherheit in „Lutterbacher
" Mundart geführt wurden. Auch bei der
Abfassung der Satzung beweist er „juristisches"
Talent, wenn auch manche der Regelungen in
den Statuten sehr rasch in Vergessenheit geraten
. Die Praxis im Zusammenleben der Unterdorfbürger
ist (wie auch heute noch) stets
wichtiger gewesen als strenge formale Regeln.
Als Beispiel mag der Freiamtsgründer Pius Hug
selber dienen: Er wird in der Gemeinderatssitzung
vom 7. Februar 1904, also noch vor der
Verabschiedung der Statuten „vom Collegium
[...] zum Vorstand der Gemeinde ernannt. "\ und
er führt dann dieses Amt auch in § 3 der Satzung
vor dem des Bürgermeisters auf, streicht
es aber später mit Bleistift wieder aus. Statt dessen
lässt er sich in der Versammlung, welche
die Satzung beschließt, zum „Aufsichtsbeamten
" wählen und übt dieses Amt bis 1914 aus,
obwohl es in der Satzung überhaupt nicht
erwähnt ist.
Auch die Tatsache, dass man in den Statuten
keinen Schriftführer vorgesehen hat, kann als
36
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_26/0038