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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_28/0049
Brand und der Zerstörung von Schloss und
Schlosshof war es im Interesse des Inhabers
der Herrschaft, schnell wieder Leben in die Ruinen
zu bringen.3

1692 verlor jedoch Freiherr Ferdinand Carl von
Bissingen und Nippenburg die Herrschaft an
den Grafen Jakob von Hamilton, Landvogt von
Burgau (Bayern), der sie bis 1695 behielt und
den Schlosshof mit allen Ländereien 1693 an
Remigius Haas4 vom Göttelbach verpachtete.5
Zum Schlosshof gehörte natürlich auch die
Schlossruine.

Der Pächter hatte verschiedene Aufgaben zu
übernehmen: So hatte er z.B. den großen Garten
vor dem Schloss und die Wasserleitung
vom heutigen Basler Hof her zum Schloss hin
zu pflegen. Vor allem aber hatte er im Schloss
zu wohnen. So konnte er gleichzeitig aufpassen
, ob irgendwo im Tal oder auf den Bergen
ein Unheil, wie z.B. ein Brand, drohte. Wenn er
Entsprechendes bemerkte, musste er Alarm
schießen.6 Im Falle seiner unvermeidlichen
Abwesenheit musste der Pächter immer jemanden
im Schloss lassen, der diese Aufgabe dann
wahrzunehmen hatte. Dafür stellte ihm der
Schlossherr das erforderliche Pulver zur Verfügung
. Die zum Schießen mit dem Pulver geeigneten
Hakenbüchsen lagen in geladenem
Zustand ebenfalls im Schloss.7 Man kann also
aus diesen Vereinbarungen schließen, dass man
zu dieser Zeit - wie und wo auch immer - im
Schloss wohnen konnte.

Abb. 1: Stich von Max Bach, ca. 1850, mit
Ansicht des „Taglöhnerhäusles" (ganz rechts)
und der daneben liegenden Ruine (Stadtarchiv
Schramberg, Sammlung Lothar Späth und Oskar
Roth)

Während in den nachfolgenden Pachtverträgen
der Jahre 1709,1724,1728 8 immer wieder der
gleiche oder ein ähnlicher Vertragstext enthalten
ist, kann ab 1752 festgestellt werden, dass
der Pächter selbst nicht mehr im Schloss
wohnte, sondern als Wächter nur noch ein
Taglöhner (das Wort Taglöhner taucht hier zum
ersten Mal auf) - und der durfte keine Fremden
ins Schloss lassen oder gar beherbergen: „bene-
bens auch kheine frembdte unbekhandte
Leuth in das Schloss einlassen, viehl weniger
beherbergen wolle, dass also der Obrigkheith
nit obgelegen seye, einen aigenen Wächter uf
solche Sachen zueunderhaltenu.9 Für den
Wächter im Schloss entstand irgendwann nach
1752 das „Hochwächterhäusle" vor dem
Schloss, gebaut auf den Ruinen des 1689 abgebrannten
Waschhauses. Vermutlich war das
Wohnen im Schloss doch nicht sehr angenehm
oder gar gefährlich. Sicher war es auch kostenmäßig
günstiger das „Häusle" zu bauen, als das
ganze Schloss oder auch nur Teile davon in
bewohnbarem Zustand zu halten.

Das „Taglöhnergütle" (1752 bis 1941) -
Wirtschaft und Flaschenbiergeschäft
untersagt

Im Archiv der Grafen von Bisssingen und Nippenburg
findet man noch in Akten des 19. Jahrhunderts
immer wieder Hinweise auf ein
„Taglöhnergütle".10 Einzelne Einträge berichten
davon wie der Taglöhner das Gelände um
das Häusle ebnet, auffüllt und einen Garten vor
dem ehemaligen Schlosstor anlegt. Es wird
auch gesagt, dass die Mauern des Schlosses einfallen
.11

Am 2. November 1903 wurde zwischen dem
Gräflichen Rentamt des Grafen von Bissingen
und dem Waldarbeiter Heinrich Moosmann ein
Pachtvertrag abgeschlossen. Dieser pachtete
das herrschaftliche „Gut Nippenburg"12 mit
Wohnhaus, Scheuer, Stallung mit Hofraum,
Wasch- und Backhaus, ferner Wiesen und
Feldern, wie sie auf dem Plan von 1815 (vgl.
Abb. 2) zu sehen sind. Zum Pachtgegenstand
gehörte auch die große Baumallee, vermutlich
entlang des Weges in Richtung Schlosshof.
Die mit dem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen
ähneln immer noch denen aus den
schon angesprochenen Verträgen des 18. Jahrhunderts
, werden aber z.T. noch detaillierter

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