http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_37/0060
messener Grenzzug im Norden und im Süden
auf mehrere hundert Meter Länge recht gut mit
der rekonstruierten Uferlinie deckt. Da die
Grundstücksgrenzen schon festgelegt waren,
als der Weiher noch befüllt war, ist es nicht unwahrscheinlich
, dass dieses die Grenzen der an
den Weiher angrenzenden landwirtschaftlichen
Flächen waren, die auch nach dem Ablassen
des Weihers Bestand hatten. Unter dieser nicht
unrealistischen Annahme wäre der Weiher mehr
als 700 Meter lang, an der breitesten Stelle ca.
300 Meter breit und ca. 14 Hektar groß gewesen.
Die Uferlinie am Damm wäre bei der Rekonstruktion
ca. 225 Meter lang. Dieses Maß würde
sich mit der Dammlänge in der Karte von 1811
erstaunlich gut decken.
5 Grundlage der Karte: Montage aus den Flurkarten der
württembergischen Landesvermessung, Blätter SW XXVI
40, SW XXVI 41, SW XXVII 40 und XXVII 41, Landesarchiv
Baden-Württemberg, Staatsarchiv Ludwigsburg, Signaturen
EL 68 VI Nr 15899, EL 68 VI Nr 15900, EL 68 VI Nr 15947
und EL 68 VI Nr 15948. Im Internet stehen Digitalisate aller
Flurkarten der württembergischen und hohenzolleri-
schen Landesvermessung (1818-1863) zum Anschauen
und zum Download zur Verfügung.
Hinweise auf Fischgruben
Im Urbar von Rochus Merz wird erläutert, dass
beim „Groß Weyher" das „Klein Wey erlin under
deßelben Wuer" liegt. Außerdem „Item gleich da-
bey Siben Clein Fisch gruoben". In der Topographischen
Karte von 1907 (s. S. 58 oben links) ist
am nördlichen Dammende, entlang des Weges,
ein Graben bzw. sind Böschungen verzeichnet,
die heute nicht mehr vorhanden sind. Denkbar
ist, dass diese vielleicht noch Reste des „Klein
Weyerlin" bzw. der Fischgruben waren. Die Wasserzuführung
könnte über einen der im LIDAR-
Bild sichtbaren Gräben im Damm (dort dann ein
Wehr) erfolgt sein.
Bei Niedrigwasser sind am weiherseitigen Dammbeginn
im Bachgrund noch Teile von vermutlich
eingebauten Holzstämmen (ein Teil mit herausgearbeiteter
Aussparung) zu sehen, die vielleicht
vom Grundablass des Weihers stammen könnten,
der mit einem Absperrschieber geschlossen werden
konnte. Durchaus denkbar ist, dass diese Holzstämme
aus Zeiten der Anlage des Dammes bzw.
300 m
Mithilfe der Höhenlinien einer topographischen Karte rekonstruierte Wasserfläche des Heiligenbronner Weihers bei einer
Wasserspiegelhöhe von ca. 683 Meter ü. NN, übertragen in die Flurkarten der württembergischen Landesvermessung
von 1836 5. Auffällig ist die annähernde Deckung von Teilen der nördlichen und südlichen Uferlinie mit damaligen Flurstücksgrenzen
. Es wird auch ersichtlich, warum der Weg nördlich des Weihers im Bogen verläuft.
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