http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_37/0076
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Der im 18. Jahrhundert erbaute Schulerhof in Sulgen aus Richtung Gartenstraße (2015)
Foto: Volker Liebermann
1829. Da der Kaufvertrag Gegenstand eines Prozesses
war, ist er im Staatsarchiv in Sigmaringen
einsehbar. Der Käufer musste die Rechte von Leib-
gedinger Georg Wößner, der noch im Haus wohnte
; voll übernehmen und „ihm das nehmliche
Leibgeding alljährlich klagbar abreichen".
Haus mit Backofen und drei Gärten
Das Gebäude mit Wiesen und der Preis wurden
im Kaufvertrag wie folgt beschrieben:2
„Diese Herberg besteht aus einem einstockigen
Haus mit zwei heizbaren Zimmer, Scheuer und
Stallung unter einem Dach und einem vor dem
Haus stehenden Backofen; ein Gemüs- und zwei
Obstgärten hinten und vorn am Haus und ein
an diesen Gärten liegenden Acker zwischen Barth-
le Hackenjos, und der Weyergasse; dann das Wiesle
am Backofen zwischen dem Sulger Weg, Schullehrers
Hilsens Wiesle, und Weyer, dann der Schooren
und SpizAcker aufm Sulger Berg mit ungefehr
8 V2 Morgen welches von des Johannes Haasens
Hof gut in Hintersulgen zu dieser Herberg erkauft
worden ist, mit allen auf dieser Herberg ruhenden
Beschwerden und Realrechten und nach dem bisherigen
Besitz gleichwie solches in den Lager- und
Steuerbücher verzeichnet ist, ist zur königl. Kamer
alverwaltung Oberndorf, Zins und Gültbar,
zur Schultheißerei Sulgau steuerbar, benebst dem-
2 Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 30 13 Tl-3 Nr. 719
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selben in Frohnen, Quatttier, und andere gemeinen
Stabs=Beschwerden unterworfen, und zur
Heiligen=Fabrik in Schramberg Zehendbar
Für u: um 1450f: Gulden und des Verkäufers
Weib Trinkgeld 11f: Gulden"
Sehr oft wurden früher, durch die Notlage bedingt,
die mit Hungersnot verbunden oft nahe am Existenzminimum
lag, die Anwesen als einzige Möglichkeit
auf die Kinder aufgeteilt. Wasser-, Weg-
und sogar Weiderechte wurden dann meist ohne
urkundliche Regelung gemeinsam genutzt. Genauso
wurden Erhaltungs-, Wartungs- und Pflegearbeiten
gemeinsam getragen. Dies ging meistens
in der ersten Generation gut, so lange alle
einig waren. Konflikte konnten nicht ausbleiben
und oft entstanden daraus Feindschaften. So sind
im Staatsarchiv in Sigmaringen mehrere Akten
von Prozessen zu finden, wo es meistens um Klärung
der Wasserrechte, Brunnenbenutzung, Überfahrtsrechte
und dergleichen ging.
Eigentümer Wößner wird Schultheiß
Christian Wößner, der neue Eigentümer, wurde
bald Schultheiß von Sulgau (erstmals als Schultheiß
genannt am 20.4.1829)3. Sein Nachfolger
wurde dann Johann Christian Wößner. Als Beispiel
^ Sulgau und Sulgen waren räumlich nicht klar gegeneinander
abgegrenzte Gebiete, sondern ein „Flickenteppich" je
nach Grundstückszugehörigkeit.
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