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der damaligen Rechtskonflikte sei hier ein Prozess
angeführt, den der Altschultheiß Christian Wöß-
ner gegen den neuen Schultheiß Johann Christian
Wößner führte. Beide scheinen verfeindet gewesen
zu sein, denn ein Vergleichsversuch in Güte
war erfolglos. Es gab vom 17.8.1842 bis zum
letzten Vollzug am 20.5.1843 mehrere Vorladungen
und Verhandlungen von Gerichtshof und
Oberamtsgericht.
Auseinandersetzung um Wasserrechte
Streitpunkt in dieser Sache war die Benutzung
von einem „ Weyher und zwei Bronnenwasser".
Altschultheiß Christian Wößner war der Grundstücksbesitzer
und die Hausbewohner des Schultheiß
Johann Christian Wössner hatten Weiher
und Brunnen immer mit benutzt - das Haus stehe
laut Aussagen seit 1663.4 Der Altschulheiß argu-
4 Die Lage des Haues ist nicht bekannt, war aber sicher in
der Nähe, vermutlich in der heutigen Brunnengasse oder
mentierte, dass dies zutreffen würde, aber als
Gegenleistung sei jährlich zwei Tage nur gegen
Kost und ohne Lohn gearbeitet worden, was dem
Wert von je 12 = 24 Kreuzern entspreche. Der
jetzige Schultheiß wolle das Recht aber ohne
Gegenleistung nutzen.
Weiter erklärte Altschultheiß Christian Wößner
vor Gericht: „Als Johann Christian Wößner sein
jetziges Haus übernahm, sei dieser mit seinem
Vater zu ihm gekommen, um die Wasserrechte
zu klären. Er habe ihm klar erklärt, dass er kein
Recht auf die Wasserbenutzung habe. Er wolle
aber keinen Streit, deshalb dürfe er Brunnen und
Weiher mit benutzen, so lange er sich ordentlich
verhalte. Dies sei aber jetzt nicht mehr gegeben."
In der Hauptverhandlung waren als Zeugen drei
in der Sulgauer Straße.
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Bauplan für den Umbau des Sulgauer Schulerhofs 1876 durch Johannes Gößler - rechts vom linken Eingang befand
sich die Schäferkammer. Vorlage: Privatbesitz
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