Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., M 7946,v
Krebs, Engelbert
Die Mystik in Adelhausen: eine vergleichende Studie über die "Chronik" der Anna von Munzingen u. die thaumatographische Literatur des 13. u. 14. Jahrh. als Beitrag zur Geschichte der Mystik im Predigerorden
Freiburg im Breisgau, 1904
Blatt: 80
(PDF, 13 MB)
Bibliographische Information
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Klosterkultur am Oberrhein

  (z. B.: IVa, 130a, IVb, 130b; Achtung: bei Originalseitenzählung "IIII" muss hier "IV" eingegeben werden)



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80 Engelbert Krebs:

selbst sagt auch ganz ehrlich, daß viele der von ihm erzählten
Visionen im Schlafe geschaut wurden, und knüpft an eine derselben
eine interessante Besprechung: „Der Traum," sagt er,
„entsteht manchmal aus den Überbleibseln von Gedanken und
Sorgen, manchmal aus vollem oder leerem Magen, manchmal
aus Phantasiebildern, die der Böse dir vorspiegelt, manchmal
durch Einwirkung des heiligen Geistes, wobei es aber nicht
minder, sondern mehr verdienstlich ist, wenn derselben schon
heilige Gedanken vorausgegangen sind ij." Ein Mönch erbat sich
zu Weihnacht eine Gnade. Er kniet im Chor, wartet, wartet
und wird enttäuscht. Betrübt mit seinen Gedanken beschäftigt,
wachend (!) aber doch mit geschlossenen Augen (!) hört er den
Gantor: „Tu autem" singen, und in dem Moment erblickt er -
es war Weihnachtsmorgen Maria mit dem Neugeborenen
vor sich stehen. Er sah sie, und weil er klarer sehen wollte,
öffnete er die Augen und sah nicht mehr. „Den fleischlichen
Augen entzog sich die gloriose Vision." Weder Gaesarius noch
sein Novize vermögen hier zu entscheiden, ob sie es mit einem
Traum, mit einer körperlich bedingten oder mit einer rein
geistigen Vision zu tun haben 2). Die meisten Visionen wurden
nach Metten oder nach Komplet, d. h. zu Zeiten, wo es dunkel
im Chor war, gesehen, manchmal heißt es auch ausdrücklich,
daß der Betreffende, der die Vision gehabt, nec ex toto vigi-
lavit nec ex toto dormivit3) — vielfach schließen sich die
Bilder dem Kirchenjahr an. Wir werden weiter unten Gelegenheit
finden, die zahlreichen Weihnachtserscheinungen zu besprechen
4).

*) Caes. VIII, 4. Die oben folgende Geschichte schließt unmittel.
bar an.

2) Caes. VIII, 5 bemerkt schliefBlich: Audi de boc meam opinionem,
non assertionem. Quantum ex aliis visionibus collige corporalem illam
judico.

n) Leg. aur. 417. Nec ex toto vigilanti nec ex toto dormienti.
J) Unter „Ivlosternovellen".


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