http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ladewig1914/0044
Leihverkehr
Ordnung
Pflichterfüllung
Reste
Ruhe
Sauberkeit
Zeit haben
Amtsverschwiegenheit
Anerkennung
Herumliegende Bücherhaufen in den Zimmern beweisen
vielleicht nicht Faulheit, sicherlich aber Verwaltungsunfähigkeit
. 260
Sich nichts verdrießen lassen führt zu erfüllter Pflicht und
ist die Seele der Verwaltung. 261
Restanten gibt es nicht und braucht es nicht zu geben. Der
Dienst und die Forderung des Tages sind zu zwingen
und lassen sich leisten. 262
Je stärker der Betrieb, desto ruhiger der Dienst — sonst
wird es schlecht. 263
Die Sauberkeit der Verwaltung ist der Spiegel ihres Interesses
an ihren Schätzen. Wo Staub vom Fußboden auffliegt
, die Toiletten nicht peinlich gehalten sind, die Bücher
unsauber in Verkehr gehen, im Einband beschädigte Bücher
verliehen werden, ist das Urteil gesprochen. 264
Leute, die keine Zeit haben, sind bedenklich. Der Bibliothekar
muß immer Zeit haben, auch wenn er erdrückt
von Geschäften ist. 265
d) Leihverkehr
Die Bücherei hat nach dem Zweck der Bücherbenutzung
niemand, der ordnungsmäßig zugelassen ist, zu fragen. Noch
weniger über Benützer Auskunft zu geben. Vertrauensmißbrauch
soll an der Stätte des Vertrauens niemand fürchten. 266
Gebrauch und Verbrauch von Büchern durch Ausleihe anerkennt
die Bücherei und belohnt ihre Leistung — nicht
deren eigene zufriedene Beurteilung. 267
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