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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ladewig1914/0044
Leihverkehr

Ordnung

Pflichterfüllung

Reste

Ruhe

Sauberkeit

Zeit haben

Amtsverschwiegenheit
Anerkennung

Herumliegende Bücherhaufen in den Zimmern beweisen
vielleicht nicht Faulheit, sicherlich aber Verwaltungsunfähigkeit
. 260

Sich nichts verdrießen lassen führt zu erfüllter Pflicht und
ist die Seele der Verwaltung. 261

Restanten gibt es nicht und braucht es nicht zu geben. Der
Dienst und die Forderung des Tages sind zu zwingen
und lassen sich leisten. 262

Je stärker der Betrieb, desto ruhiger der Dienst — sonst
wird es schlecht. 263

Die Sauberkeit der Verwaltung ist der Spiegel ihres Interesses
an ihren Schätzen. Wo Staub vom Fußboden auffliegt
, die Toiletten nicht peinlich gehalten sind, die Bücher
unsauber in Verkehr gehen, im Einband beschädigte Bücher
verliehen werden, ist das Urteil gesprochen. 264

Leute, die keine Zeit haben, sind bedenklich. Der Bibliothekar
muß immer Zeit haben, auch wenn er erdrückt
von Geschäften ist. 265

d) Leihverkehr

Die Bücherei hat nach dem Zweck der Bücherbenutzung
niemand, der ordnungsmäßig zugelassen ist, zu fragen. Noch
weniger über Benützer Auskunft zu geben. Vertrauensmißbrauch
soll an der Stätte des Vertrauens niemand fürchten. 266

Gebrauch und Verbrauch von Büchern durch Ausleihe anerkennt
die Bücherei und belohnt ihre Leistung — nicht
deren eigene zufriedene Beurteilung. 267

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