http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ladewig1914/0045
Leihverkehr
Arbeit
Aufsicht
In der Ausleihe soll der Bibliothekar nicht sich Arbeit
sparen, sondern sich Arbeit schaffen. 268
Aufsicht über das Publikum wirkt nur, wo sie ebenso unmerklich
wie sorgfältig geübt wird. 269
Benützungssteigerung Richtig gefühlte Bücherei muß regelmäßige, ruhige Steigerung
der Benützung liefern. Sprunghafte Steigerung läßt
auf Verwaltungsfehler schließen. 270
Beschädigung
Betriebsmanko
Bücherschonung
Buchung
Desinfektion
Differenzierung
Dem Beschädiger eines Buches soll man womöglich goldene
Brücken bauen, um ihn für immer zu bessern und zum
dankbaren Schuldner zu machen. 271
Die Ausleihe muß ein Betriebsmanko gleichmütig tragen.
Bücher der Ausleihe sind keine Wertstücke. 272
Das Publikum liebt die Bücher in dem Maße wie ihre
Hüter sie lieben. Wie soll es von der Verwaltung selbst
mißhandelte Bücher schonen? 273
Sowohl der Entleiher wie das entliehene Buch, als auch
der Zeitpunkt der Entleihung müssen unmittelbar festzustellen
sein. 274
Es gibt keine wirksame, nicht schädigende Desinfektion für
Bücher. Die beste ist: Das gefährliche Buch vernichten! Für
die Norm des Verkehrs ist die Gefahr übrigens gering. 275
Von der Absicht der Hilfe ausgehend differenziert der
Bibliothekar die Ausleihe von der wirklichen erziehenden
Schulform bis zur wissenschaftlichen Unterrichtung. Sie ist
— was nicht stark genug zu betonen ist — keine „Abfertigungsstelle
". 276
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