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dem Gesuche mit Rücksicht auf den Belagerungszustand keine
willfahrende Folge gegeben werden kann.
Von der Central-Commission der k. k. Militär-
Stadt-Commandatur.
Wien, am 16. August 1849.
Beilage IV.
Gesuch um Bewilligung zur Wiedereröffnung der Freimaurer-Loge
in Wien.
Hohes Ministerium des Innern!
Dm ergebenst Unterzeichneten wurde über Einschreiten
beim frühern Ministerium unterm 2. Sept. 1848 die Bewilligung
ertheilt, die seit dem Jahre 1794 iü Wien aufgehobene Freimaurer
-Loge zum heiligen Joseph zu rcaetiviren und wurde
diese Loge auch nach erhaltener hoher Bewilligung am 5. Oc~
tober v. J. eonstituirt; durch die beklagenswerthen October-
Ereignisse aber und den darauf folgenden Belagerungszustand
ist das fernere wohlthätige Wirken des Bundes aufgehoben
worden.
Der Unterzeichnete erlaubt sich nun ein hohes Ministerium
gehorsamst zu bitten: „ihm die Coneession zu ertheilen ? die
„Loge wieder eröffnen zu dürfen und die Fortsetzung der
„humanistischen Arbeiten der Gesellschaft durch keinen Aus-
„nahmszuständ influenciren lassen zu wollen."
Der gehorsamst Unterzeichnete erlaubt sich zur Begründung
seiner Bitte nachfolgende Grundsätze des Freimaurerbundes
einer weisen Erwägung zu unterbreiten:
Der Bund ist in seinem innersten Principe auf das Christenthum
gegründet; er strebt in einer eigentümlichen Weise
dahin, wahrhaft christliche Bruder- und Nächstenliebe unter
seinen Anhängern zu verbreiten, der reinen Erkenntniss Gottes
und unseres kindlichen Verhältnisses zu Ihm überall Ein-
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