Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 9303
Lobstein, Jean Martin François Théodore
Beiträge zur Geschichte der Musik im Elsass und besonders in Strassburg: von der ältesten bis auf die neueste Zeit
Straßburg
Seite: 20
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Bibliographische Information
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Freiburg und der Oberrhein

  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/lobstein1840/0030
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auf den Verluſt der verpachteten Gefaͤlle. Am 25. Hornung
1701 ſprach der koͤnigliche Hohe⸗Rath ſeine endliche Entſchei⸗
dung aus, wodurch ſaͤmmtliche Gegner des Pfalzgrafen ab⸗—
gewieſen wurden, angeſehen die von ihm (oder ſeinen Vor⸗
gängern) errichteten Statuten, als ſein eigen Werk, eben ſo
von ihm nach Gutduͤnken abgeändert werden konnten, was
bereits ſchon durch die angeordneten Verſammlungen an drei
Orten, ſtatt an einem, geſchehen, und angeſehen, aus
Rückſicht fuͤr die nach Biſchweiler verlegte Verſammlung der
Muſiker, S. M. der Koͤnig die Eroͤffnung eines mehrtaͤgigen
Jahrmarktes zu derſelben Zeit erlaubt habe.
Dieſer Urtheilsſpruch befindet ſich in den zu Colmar 174 in⸗8⁰°
erſchienenen Notes d'arrèts du Conseil souverain d'Alsace (T. I. p. 203.)
Auch in Straßburg wurde einigemal der ſogenannte Pfeif⸗
fertag gehalten, u. a. im Jahr 1697, wegen der Trauer
uͤber das Abſterben des Koͤnigs von Schweden. Die Ver—⸗
ſammlung hatte auf der Herrenſtube, oder Luzern, dem da⸗
maligen Lokal der Meiſterſänger ſtatt, wozu der Magiſtrat am
24. Auguſt d. J., die Erlaubniß gab.
Inmn Jahr 1602 klagte bei dem Magiſtrat zu Straßburg,
Dan. Knocher, Pfeiffer- und Spielleut⸗Koͤnig, und bat um
Zwangmittel, um diejenigen, welche ſich entſchuldigten nach
dem verordneten Pfeiffertag nach Mutzig zu ziehen, dazu an⸗
zuhalten; ferner verlangten zwanzig Spielleute die Erlaubniß
mit offenen Fahnen und Trommeln aus der Stadt nach Ros⸗
heim zu ziehen; beides wurde ihnen durch Beſchluͤſſe der HHrn.
XXI vom 14. Auguſt 1602 und 1. Auguſt 1603 abgeſchlagen.
Die alten Statuten der Geſellſchaft, deren Datum nicht
bekannt iſt, ſind am 16. Maͤrz 1606, durch den Grafen Eber—⸗
hard von Rappoltſtein, welcher damals als Geigerkoͤnig
belehnt war, erneuert worden . Urtheilsſprüche des koͤnigl.

1 Der Lehnbrief befindet ſich in A. Sylvii histor. vit. Fried. III. Imp.
Arg. 1685. fol. 35 der Urkunden.


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