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Gerichtshofs zu Colmar vom 15. Juni 1700, 17. Sept.
1724/ 18. Jaͤnner 1747 u. a. haben ſie beſtätigt⸗ auch hat ſie
der königliche Staatsrath unterm 10. März 1785 abermals
erneuert.
Die Bruderſchaft wurde durch einen koͤniglichen Statt⸗
halter, einen Schultheißen und ſieben Meiſter als Beiſitzer
verwaltet.
Die Muſiker des Untern Elſaſſes verſammelten ch jaͤhr⸗
lich am 15. Auguſt zu Biſchweiler um ihre Unterwerfung dem
Geigerkönig in die Haͤnde ſeines Statthalters, den man
Pfeifferkönig nannte, zu erneuern, und die jährliche
Abgabe zu entrichten. Der Pfeifferkoͤnig hatte laut den Ur—⸗
kunden: das Ambach, d. h. die Verwaltung des
Kunigrichs varender Lute. Die Statuten beſtunden
in 24 Artikeln. Jeder nicht bei der Zunft aufgenommene
Muſiker durfte nach denſelben (Art. 1) nirgends ſeine Kunſt
ausuͤben oder fuͤr Geld Unterricht geben, bei Strafe einer
Geldbuße und Confiszirung ſeines Inſtruments. Nach zwei
Jahren Lehrzeit durfte man in Städten, und nach einem
Jahr in Doͤrfern die Muſik ausüben. (Art. 2.) Streitigkei⸗
ten wurden durch das Pfeiffergericht, beſtehend aus dem
Pfeifferkoͤnig und obigem Ausſchuß von Meiſtern geſchlichtet .
im Berufungsfalle durch das Hofgericht des Fuüͤrſten. (Art.
20, 21.)
Die Genoſſen der Geſellſchaft, oft 300 an der Zahl, ver⸗
ſammelten ſich Morgens in dem Zunſthaus zum Löwen,
jeder mit einer ſilbernen Medaille bekleidet; das Pfeifferge⸗
richt wurde gehalten und die Strafen oft an 'hundert Gulden
ausgeſprochen. Man nahm neue Glieder auf, welche die
Aufnahmgebuͤhr zu entrichten hatten, die uͤbrigen bezahlten.
das gewoͤhnliche Jahrrecht von einigen Gulden und andern
außerordentlichen Abgaben: und Koſten. Dafuͤr wurde dem
Zahler eine Quittung ausgeſtellt worin. es beißt: NR. hat
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