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in welchem die Erlernung der Vokal⸗Muſik, durch ei⸗ einen beſon⸗
dern Choragen, obligatoriſch war.
Mit dem Verluſt der Einkuͤnfte der Kirche, welche durch
die Revolution jener Zeit bedeutende Kapitalien (unter an—
dern 21,952 Fr. bei der Stadt) eingebuͤßt hatte, hoͤrte die
ganze Anſtalt auf, und die Kapellmeiſter⸗Stelle wurde nicht
mehr beſetzt. Bei beſondern feſtlichen Gelegenheiten werden
noch Kirchenmuſiken durch erbetene Muſiker oder Dilettanten
dirigirt und aufgefuͤhrt.
Warum die obligatoriſche Erlernung in dem genannten
Wilhelmitaner⸗, ſo wie in dem St. Thomas⸗⸗Stift, nicht
mehr fortbeſteht, läßt ſich nicht rechtfertigen. Es liegt außer
Zweifel, daß mit den Mitteln, die der hoͤhern geiſtlichen Ver⸗
waltung, ſowohl in dieſen als in den untern Lehranſtalten,
zu Gebot ſtehen, die Wiedererrichtung regulärer Kirchen⸗
Muſiken keine ſchwierige Aufgabe waͤre, da es von Seiten
der zahlreichen Dilettanten an Unterſtuͤtzung nicht fehlen
dürfte.
Bei dieſer Gelegenheit wird es nicht ohne Intereſſe ſeyn,
die Anſtalt des proteſtantiſch⸗theologiſchen noch beſtehenden
Wilhelmitaner⸗ Stifts, bei der Neuen⸗Kirche, in ſeiner
ehemaligen muſikaliſchen Beziehung, als Befoͤrderungs⸗An⸗
ſtalt fuͤr den Kirchen⸗Geſang und für höhere geiſtliche Mußik,
näher kenuen zu lernen.
Das Wilhelmitaner ⸗ Kloſter.
Im Jahr 1338 beſtand zu Straßburg, bei der Kirche zu
St. Wilhelm, ein Kloſter; die darin beſindlichen Moͤnche,
Wilhelmiten, entſagten nach der Reformation ihrem Orden
und widmeten ſich der Verbreitung der Lehre Luthers. Sie
verließen das Kloſter und errichteten 1660 in dem noch beſte⸗
henden Lokal des ehemaligen Dominikaner-⸗, von jener
Zeit an/ Wilhelmitaner— Kloſter genannt, ein Studien⸗
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