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ſchädigung. Dagegen hatte der penſionirte Muſiker die
lebenslaͤngliche Penſion, auch im Fall des Unvermoͤgens, zu
genießen, es waͤre denn er hätte ſich derſelben durch ſein Ver⸗
ſchulden, Nachlaͤßigkeit oder ſchlechte Auffuͤhrung verluſtig ge⸗
macht. Gewiſſen Penſionairs wurde noch auferlegt, auf
keinem Ball, Hochzeit, Theater oder bei Privaten zu ſpielen
ohne beſondere Erlaubniß des Magiſtrats. Außer den Be⸗
ſoldungen in Fruͤchten, Wein und Holz, bezahlte die Stadt
jährlich mit Inbegriff des Kapellmeiſters der Neuen⸗Kirche,
5515 Livres. Die Natural⸗ Beſoldungen wurden jedoch.
durch einen Beſchluß der Oekonomie⸗Kammer vom 3ten
Hornung 1787 abgeſchafft und die Penſionen einfoͤrmig auf
5000 Livres feſtgeſetzt.
Im Jahr 1785 beſchaͤftigte ſich der Magiſtrat neuerdings
mit einer beſſern Einrichtung und Gleichſtellung der Pen⸗
ſionen. Wir koͤnnen uns nicht enthalten die merkwuͤrdigen
Worte des Be atters vor der ſogenannten Oekonomie⸗
Kammer bei die Gelegenheit auin ſͤhren: „Schoͤne Künſte
und Wiſſenſchaften empor zu bringen, ſagt er, Maͤnner von
Talenten Gerechtigkeit wiederfahren zu laſſen, ſolche zu
ützen, war von jeher eine der ausgezeichneten und
mlichen Bemuͤhungen eines hochlöblichen Magiſtrats hie⸗
ſi iger Stadt. Die Muſik inſofern dieſelbe nicht nur die
menſchlichen Empfindungen und Leidenſchaften auf eine ver⸗
feinerte Art ausdruͤckt, ſondern auch zu einer der Wuͤrde des
Menſchen anſtaͤndigen Geſelligkeit Anlaß giebt, kann niemals
von einer wohleingerichteten Adminiſtration und Polizeiweſen
außer Augen geſetzt werden!“
Nachdem die Ereigniſſe der Revolution, die Aufhebung
der Penſionen herbeigeführt hatten, ſo geſtalteten ſich die
Conzerte in Privat⸗Unternehmen, welche anfaͤnglich unter
Pleyels Direktion, dann unter jener der alten penſionirten
Muſiker Chappuy, Cladé, Bartiſche und Dumonchau in dem
Lokal zum Spiegel beſtanden. Leider zog dieſes Privatunter
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