http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/lobstein1840/0143
133
eingebüßt, ſo daß der neue Praͤtor Hr. von Regemorte die
Annulirung der eingegangenen Verbindlichkeit im Jahr 1755
bei Hof erwirkte. Am 3ten Mai dieſes Jahrs verpflichtete
ſich die Stadt, dem neuen Direktor Beaugrand das Theater
und alle Theater⸗Effekten zum freien Gebrauch zu uͤberlaſſen,
ſo wie die unentgeldliche Benutzung des kleinen Theaters,
unter der Bedingung, daß zu den darin zu gebenden Vor⸗
ſtellungen vorläufig bei dem Magißtrat die Erlaubniß müßte
eingeholt werden, auch wurde der franzoͤſiſchen Direktion
die Abgabe der darin ſpielenden Gefellſchaften, die auf
1500 Livres angeſchlagen war, uͤberlaſſen¹). Die Stadt
bezahlte der Tucher⸗Zunft einen jährkichen Miethzins von
500 Livres. Am 27ten Hornung 1756 erfolgte die Entladung
der Stadt von der Verwaltung des Theaters, unter der
Bedingung „der neuen Direktion die beiden Theater⸗Gebaͤude
frei zu uͤberlaſſen. Dieſe Uebergabe ſammt allen Effekten
geſchah an den genannten Direktor Beaugrand.
Ihnm folgte Direktor vileneuve bis zum Jahr 1781.
Sein Nachfolger Hr. Goyon verband ſich 1782 auf 9 Jahre
mit dem deutſchen Direktor Friederich Koberwein, „welcher
das Buͤrgerrecht erlangt hatte, um zu gleicher Zeit in beiden
Theatern zu ſpielen. Allein die Societaͤt wurde am 27ten
Bei dem großen Aufwand den die heutigen, ſogenannten Speck⸗
takel⸗Stücke, welche von allen Volks⸗Klaſſen beſucht werden, erfor⸗
dern, wäre wohl die Frage einer Unterſuchung werth, ob nicht für
die Straßburger Direktion, das für die gewöhnlichen Vorſtellungen
der Wochentage, zu große Haus, ein zweites von mittlerer Größe,
eine namhafte Erſparniß an den bedeutenden Tages⸗Koſten, beſonders
im Winter wäre? Ferner ob nicht durch deſſen Vermiethung, an
Tägen wo die privilegirte Direktion nicht ſpielt, oder auch zu gleicher
Zeit für eine andere Volks⸗Klaſſe, ſelbſt oder durch eine fremde Geſellſchaft
ſpielen ließe, eine neue Hülfsquelle ermittelt werden könnte, ſo wie es
im Jahr 1756 war? Damals bezahlte die Stadt die Miethe des kleinern
Hauſes mit 500 Liv. und überließ es nebſt dem großen, der privilegirten
Direktion. Heut zu Tage bezahlt ihr die Stadt einen Zuſchuß von 30,000 Fr⸗
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/lobstein1840/0143