http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/loebel1897/0027
MOHAMMEDANER.
Türken, Araber, Beduinen, Aegypter.
Nach den mohammedanischen Gesetzen ist
die Ehe ein Vertrag, dem der Wille des
Mannes: idschab, das Anerbieten, und der
Wille der Frau: kabul,die Annahme, zu
Grunde liegt.
Dieser Vertrag unterscheidet sich von allen
anderen Verträgen durch den Umstand, dass
derselbe von einer Partei nur, vom Manne,
annullirt werden kann, während der Frau
dieses Recht nicht zusteht.
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/loebel1897/0027