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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/loebel1897/0029
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Gebet auch freiwillig den Weibern ihre Mor-
ofen^abe n Erlassen sie aber aus eigenem
Antriebe davon, so geniesset es freudig und
nützlich." {Sure IV, 3).

„Ihr dürft keine Frau heirathen, die euer
Vater geheirathet — es sei denn schon längst
geschehen 2) —; denn solches ist schändlich
und abscheulich und eine üble Weise. Ferner
ist euch verboten zu heirathen : euere Mütter,
euere Töchter, und euere Schwestern; euere
Muhmen und Basen von Vater und Mutter
Seite ; euerer Brüder Töchter, euerer Schwester
Töchter; die Ammen welche euch gesäugt,
euere Milchschwestern, die Mütter euerer
Weiber und euere Stieftöchter, die ihr in
eueren Schutz genommen, und von solchen

1) Das im Text sich befindende Wort saduka,
welches hier mit „Morgengabe" übersetzt wird, bedeutet
das Geld und andere Gegenstände, die der Mann dem
Vater des Mädchens, welches er heirathet, zahlt; die
Mitgift also, die der Mann der Frau mitbringt.

2) Was vor der Offenbarung der Korans bereits geschehen
, wird als geschehen zugelassen.


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