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Weibern geboren sind, welchen ihr schon
beigewohnt; habt ihr ihnen aber nicht beigewohnt
, so ist's keine Sünde, jene zu nehmen ;
die Frauen euerer Söhne, die von euch herstammen
; zwei Schwestern zugleich — es sei
denn schon längst geschehen —; denn Gott
ist versöhnend und barmherzig. Auch dürft
ihr keine freien, bereits verheiratheten
Frauen nehmen; nur euere Sklavinnen,
die als solche in eueren Besitz gelangen,
machen eine Ausnahme. So schreibt Gott es
euch vor. Alles übrige, was hier nicht ver-
boten, ist erlaubt. Ihr könnet euch nach dem
Verhältnisse eueres Vermögens Frauen neh-
men, nur keine schlechten und liederlichen;
gebet ihnen aber für die Vortheile, die ihr
durch sie habt, ihre Morgengabe; doch es ist
nicht verboten einen Vertrag, wenn er nur
nicht verordnungswidrig, desfalls mit ihnen
abzuschliessen; denn Gott ist allwissend und
allweise. Wer aber nicht genug Vermögen

<_> o o

besitzt, um freie, gläubige Frauen heirathen


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